Pressemitteilungen Nord-Süd Stadtbahn Köln

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02.03.2015 Ermittlungsverfahren des Landgerichts Köln zur Ursache des Archiveinsturzes dauert an

Am morgigen Tag, dem 3. März 2015, jährt sich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs und zweier angrenzender Wohnhäuser am Waidmarkt zum sechsten Mal. Zwei junge Männer verloren bei dem Unglück ihr Leben. Die Ursache für den Einsturz ist wahrscheinlich der Wasser- und Bodeneinritt in die Baugrube des angrenzenden Gleiswechselbauwerks - entweder durch eine Fehlstelle in der östlichen Schlitzwand des Gleiswechselbauwerks oder einen hydraulischen Grundbruch verursacht. Starke Indizien weisen auf eine Fehlstelle in der Schlitzwand hin, durch die Wasser und Boden aus dem umgebenden Erdreich in die Baugrube eingetragen wurden. So wurde dem Archivgebäude der Boden entzogen, weshalb es schließlich einstürzte.

Um die Ursache für diese Havarie zweifelsfrei zu ermitteln, beantragte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG als Bauherrin der Nord-Süd Stadtbahn gemeinsam mit der Stadt Köln unmittelbar nach dem Einsturz ein selbständiges Beweisverfahren beim Landgericht Köln. Dieses ordnete auf Veranlassung des Gerichtssachverständigen den Bau einer sogenannten Besichtigungsbaugrube auf der Außenseite der vermutlich schadensursächlichen östlichen Schlitzwand des Gleiswechselbauwerks an, um die in 26 bis 33 Metern Tiefe unter der Geländeoberfläche vermutete Fehlstelle der östlichen Schlitzwand des Gleiswechselbauwerks und die Bodenverhältnisse in diesen Tiefen untersuchen zu können.

Mit dem Bau der Besichtigungsbaugrube konnte nach Abschluss der Archivalienbergung durch die Stadt Köln im Oktober 2012 begonnen werden. Mit Fertigstellung dieses Bauwerks durch die KVB Ende Juni 2014 konnte der Gutachter des Landgerichts mit der Beweiserhebung beginnen. Der relevante Untersuchungsbereich befindet sich unterhalb des Grundwasserspiegels und die Besichtigungsbaugrube ist nahezu bis obenhin mit Wasser gefüllt. Die Untersuchungen zur Ermittlung der Schadensursache werden daher von speziell ausgebildeten Tauchern durchgeführt, die auf Anweisung und unter der Regie des Gutachters des Landgerichts agieren.

Mit einer Saugpumpe wird nach und nach das Erdreich aus der Besichtigungsbaugrube entfernt und untersucht. Anschließend werden die freigelegten Schlitzwandabschnitte inspiziert. Die Arbeiten während der Tauchgänge werden dokumentiert und u.a. per Video in einen entsprechend ausgerüsteten Baucontainer übertragen, in dem die beteiligten Gutachter und weitere Verfahrensbeteiligte das Geschehen verfolgen können.
Damit die Taucher eine möglichst gute Sicht haben, wird das Wasser im Schacht nach Bedarf durch Abpumpen und Einleiten von Frischwasser ausgetauscht.

Das Verfahren und alle in diesem Zusammenhang stattfindenden Untersuchungen unter Wasser sind sehr aufwändig, da die Baugrundverhältnisse beweiskräftig zu dokumentieren sind. Außerdem wurde im November 2014 bereits in einer Höhe von 20 Metern unter Geländeoberfläche und damit deutlich oberhalb des bisherigen Verdachtsbereichs eine weitere Fehlstelle in der Schlitzwand entdeckt. Diese musste zunächst verschlossen, das geplante Aushubverfahren angepasst werden. Nicht auszuschließen sind auch weitere Fehlstellen oder eine Erstreckung der aktuell erkundeten Fehlstelle bis in den Verdachtsbereich hinein. Hierdurch kommt es zu Zeitverzögerungen, so dass heute bereits feststeht, dass die Untersuchungen am Waidmarkt deutlich länger dauern werden als ursprünglich geplant. Die KVB geht aktuell davon aus, dass die Beweissicherung erst im ersten Halbjahr 2017 abgeschlossen und frühestens dann mit der Sanierung und Fertigstellung des Bauwerks begonnen werden kann, die rund vier bis fünf Jahre dauern wird.

Die ursprüngliche und immer mit dem Vorbehalt des selbständigen Beweisverfahrens sowie der staatsanwaltlichen Ermittlungen verbundene Einschätzung für eine Gesamtinbetriebnahme in 2019 ist damit nicht mehr realistisch. Vor dem Hintergrund noch laufender Feinabstimmungen zum Verfahren der Beweissicherung kann die KVB ein neues Datum für die Gesamtinbetriebnahme nicht nennen.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können keine Aussagen zu Untersuchungsergebnissen veröffentlicht werden. Vor Ablauf der fünfjährigen strafrechtlichen Verjährungsfrist benannte die Staatsanwaltschaft 106 beschuldigte Personen. Hierdurch wurde die drohende Verjährung gehemmt.

GUM





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