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PCGK Köln
Gemäß Ziff. 1.4.3 des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 10.09.2020 beschlossenen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln werden folgende Informationen des Unternehmens veröffentlicht:
- Geschäftsordnung des Vorstands
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Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Satzung und unter Berücksichtigung des am 19.11.1960 mit der Stadtwerke Köln GmbH geschlossenen Organvertrages in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 25.09.2017 („Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag“) gibt sich der Vorstand der Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates nachfolgende Geschäftsordnung:
G e s c h ä f t s o r d n u n g
für den Vorstand der
Kölner Verkehrs-Betriebe
Aktiengesellschaft§ 1
Allgemeine Verpflichtungen des Vorstandes(1) Der Vorstand hat die Geschäfte der Gesellschaft nach Gesetz, Satzung und unter Berücksichtigung des mit der Stadtwerke Köln GmbH geschlossenen Organvertrages zu führen und den PCGK der Stadt Köln zu beachten.
(2) Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, sich laufend gegenseitig über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten
§ 2
Vorstandsbereiche(1) Im Rahmen der Gesamtverantwortung des Vorstandes werden Vorstandsbereiche gebildet.
(2) Jeder Vorstandsbereich wird von einem Vorstandsmitglied unter eigener Verantwortung geleitet.
(3) Es bestehen folgende Vorstandsbereiche
Vorstandsbereich I
Winter, Vorsitzender des VorstandesVorstandsbereich II
Dr. RohlmannVorstandsbereich III
DensbornDie Geschäftsverteilung ergibt sich aus dem beigefügten Geschäftsverteilungs- und Organisationsplan, der Bestandteil der Geschäftsordnung für den Vorstand der Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft ist.
§ 3
Vertretung der VorstandsmitgliederDie Vorstandsmitglieder vertreten einander wie folgt
Vorstand Winter vertritt Vorstand Densborn Vorstand Dr. Rohlmann vertritt Vorstand Winter Vorstand Densborn vertritt Vorstand Dr. Rohlmann Im Übrigen werden Vertretungen von Fall zu Fall geregelt.
§ 4
Sitzung und Beschlussfassung des Vorstandes(1) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Rahmen seiner Gesamtverantwortung in gemeinsamen Sitzungen.
(2) Der Vorstand darf die in § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat – in seiner jeweils geltenden Fassung – benannten Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen.
(3) Vorstandssitzungen finden im Regelfall zweiwöchentlich, aber mindestens einmal im Monat, statt. Sie werden von dem/der Vorsitzenden des Vorstandes geleitet.
(4) Darüber hinaus hat jedes Vorstandsmitglied das Recht, die Einberufung einer Vorstandssitzung zu fordern.
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zumindest zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes den Ausschlag.
(6) Die in den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse werden in einer Niederschrift festgehalten. Die Niederschrift wird allen Vorstandsmitgliedern zugeleitet und in der nächsten Sitzung genehmigt. Jedes Vorstandsmitglied kann verlangen, dass seine von der Mehrheit abweichende Auffassung in die Niederschrift aufgenommen wird.
(7) Dulden Geschäfte keinen Aufschub und ist eine Beschlussfassung durch den Vorstand gemäß Abs. 1 und 5 nicht unverzüglich möglich, entscheiden die erreichbaren Vorstandsmitglieder, zumindest jedoch das fachlich zuständige Vorstandsmitglied zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Diese Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.
(8) Die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH, der AWB GmbH, der AVG mbH, der KölnBäder GmbH und der moderne stadt GmbH sowie die Vorstände der GEW Köln AG, der KVB AG, der RheinEnergie AG und der HGK AG treten monatlich einmal zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen (Konzerndirektorium). In den Sitzungen sollen insbesondere die Angelegenheiten, die für den Konzern von Bedeutung sind, beraten werden. Diese Sitzungen werden vom Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH geleitet.
§ 5
Wertgrenzen(1) Die Höhe des gemäß § 10 Abs. 3 Buchst. f) der Satzung zu bestimmenden Betrages wird auf 250.000,00 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
(2) Bei Vergleichsabschlüssen liegt eine grundsätzliche Bedeutung für das Unternehmen gemäß § 10 Abs. 3 Buchst. h) der Satzung vor, wenn im Einzelfall ein Wert von 3.000.000,00 Euro (in Worten: drei Millionen Euro) überschritten wird.
§ 6
Wirtschaftsplan(1) Der Vorstand stellt einen Wirtschaftsplan auf.
(2) Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan. Dem Wirtschaftsplan wird eine Stellenübersicht nachrichtlich beigefügt. Im Übrigen gelten für Aufstellungen und Durchführung des Wirtschaftsplanes die §§ 12 – 15 der EigVO NW sinngemäß.
Gültig ab 01.04.2026
- Berufliche Stationen der Vorstandsmitglieder
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Berufliche Stationen der Vorstandsmitglieder
Herr Marcel Winter
Beruflicher Werdegang seit 2026 Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Vorsitzender des Vorstandsseit 2026 Stadtwerke Köln GmbH
Geschäftsführer2024 bis 2026 Aachener Verkehrsverbund GmbH
Geschäftsführer2024 bis 2026 go.Rheinland
Geschäftsführer2022 bis 2024 National Express Holding GmbH
Geschäftsführer (CEO)2015 bis 2022 National Express Rail GmbH
ab 2018
Geschäftsführer
ab 2015
Prokurist und Bereichsleiter Marketing, Vertrieb, Verwaltung2005 bis 2015 Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft MbH
ab 2008
Bereichsleiter Marketing, Tarif, Vertrieb und Pressesprecher
ab 2005
Mitarbeiter Marketing, Tarif und VertriebAusbildung 1995 und 2005 Bergische Universität Wuppertal
Diplom-Bauingenieur, Vertiefung VerkehrswesenFrau Dr. Alexandra Rohlmann
Beruflicher Werdegang seit 2026 Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Mitglied des Vorstands2016 bis 2025 Deutsche Bahn/DB Netz AG/DB Regio AG Frankfurt
Diverse Führungs-/Leitungspositionen
ab 2021
Flotten- und Instandhaltungsmanagement
Leiterin
ab 2018
Strategischer Fahrplan und Infrastrukturentwicklung
Leiterin
ab2016
Projektleiterin - strategische Verkehrsprojekte2013 bis 2016 Bundesverband deutscher Volks- und Betriebswirte
(bdvb) e. V., Düsseldorf
Geschäftsführerin2011 bis 2013 Bertelsmann, Gütersloh
VorstandsreferentinAusbildung 2007 bis 2011 Universität Münster Promotion,
Abschluss: Dr. rer. pol. (summa cum laude)2002 bis 2007 Universität Münster,
Abschluss: Diplom Kauffrau2000 bis 2002 Ausbildung zur Bankkauffrau IHK
bei der WestLB AG, MünsterHerr Peter Densborn
Beruflicher Werdegang seit 2013 Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorseit 2011 Stabstelle „Organisatorische Grundsatzfragen“ 2005 bis 2011 Betriebsratsvorsitzender 2004 bis 2005 stv. Betriebsratsvorsitzender ab 1997 bis 2013 (zusätzlich) Mitglied des Aufsichtsrates,
ab 2005 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzenderab 1987 Mitarbeiter in diversen (Leitungs-) Funktionen Berufliche/außerberufliche Weiterbildung 1987 bis 2013 Kölner Verkehrs-Betriebe AG
diverse Qualifizierungsmaßnahmen für FührungskräfteAusbildung 1984 bis 1987 Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Ausbildung zum BetriebsschlosserStand: 01.04.2026
Struktur des Abschnitts