Fahrgastrechte
Die Mobilitätsgarantie bringt Sie einfach zum Ziel
Mit der Mobilitätsgarantie kommen Fahrgastrechte nicht nur bei der KVB, sondern in ganz NRW auch bei Verspätungen gut ans Ziel. Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ ein Taxi, einen Sharing-Dienst (z.B. KVB-Rad, Carsharing, eScooter, On-Demand-Service) oder einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen. Detaillierte Informationen finden dazu finden Sie hier.
Die Fahrgastrechteverordnung gilt auf einigen Strecken
Auf einigen Strecken gilt bei uns darüber hinaus die Fahrgastrechteverordnung (EU) 2021/782. Sie gilt ausschließlich auf den Abschnitten Haltestelle Heinrich-Lübke-Ufer bis Bornheim-Hersel sowie Hürth-Efferen bis Alfter. Bei Verspätungen auf diesen Strecken können Sie
• ab 60 Minuten Verspätung an Ihrer Zielhaltestelle eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt erhalten bzw.
• ab 120 Minuten Verspätung an Ihrer Zielhaltestelle eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt erhalten.
Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Sofern Sie die Fahrgastrechte geltend machen möchten, nutzen Sie bitte unser Online-Formular
Bitte beachten Sie: Sie können entweder die Mobilitätsgarantie oder die Fahrgastrechteverordnung in Anspruch nehmen, nicht beides zusammen.
Wenn Sie das EU-Antragsformular für Erstattungen und Entschädigungen nutzen, folgen Sie bitte den entsprechenden Anleitungen und Hinweisen auf dem Formular. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular inklusive aller notwendigen Tickets und Belege an:
Postalisch:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Kundendialog
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
Deutschland
oder per E-Mail: kundendialog@kvb.koeln
Bitte in der Betreffzeile (wenn möglich) folgendes angeben: Fahrgastrechte: EU-Antragsformular