Mobilitätsgarantie

Sollte es einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Sie die Mobilitätsgarantie NRW nutzen.

Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-​Verkehrsunternehmen. Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ ein Taxi, einen Sharing-​Dienst (z.B. KVB-Rad, Carsharing, eScooter oder Isi) oder einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen. 

Wenn Sie bei Verspätungen oder Ausfällen auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen, müssen Sie für die Nutzung in Vorkasse treten. Dank der Mobilitätsgarantie NRW können Sie sich diese Kosten (bis zu einer bestimmten Höhe) erstatten lassen.

Die Mobilitätsgarantie kurz & kompakt

Welche Vorraussetzungen gibt es?

Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel hat 20 Minuten oder mehr Verspätung an Ihrer Abfahrtshaltestelle als im Fahrplan angegeben.

Welches Verkehrsmittel kann ich nutzen?

Um Ihr Ziel zu erreichen, können Sie bitte ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing), ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC, EC, ICE) nutzen.

Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?

Maßgeblich für die Erstattungshöhe ist die Uhrzeit Ihrer fahrplanmäßigen Abfahrt. Generell gilt:

  • zwischen 05:00 Uhr und 20:00 Uhr = max. 30 € pro Person
  • zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr = max. 60 € pro Person

In welchen Fällen werden die Kosten nicht erstattet?

  • Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohungen, Bombenentschärfungen sowie Verspätungen, die während der Fahrt auftreten.
  • für Anschlussverbindungen

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie in Anspruch?

Sie können die Erstattung online oder per Post beantragen.

Bitte denken Sie dabei auch an die Begleitbelege wie bspw. die Taxiquittung.

Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Wichtig:

  • Fügen Sie die Quittungen bzw. Rechnungen (Taxiquittung, Carsharing-, eScooter- oder KVB-Rad-Rechnung, Zugticket) dem Antrag bei und reichen Sie die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen bei uns bzw. dem zuständigen Verkehrsunternehmen ein.
  • Gemeinsam auf einem Ticket reisende Personen können einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Taxiquittung einreichen.
  • Wurde noch kein VRS-Ticket für die gewünschte Fahrtverbindung gekauft, wird bei einem Umstieg in ein Taxi oder Sharing-Angebot, nur der Differenzbetrag zwischen den Taxikosten bzw. den Kosten des Sharing-Angebots und dem VRS-Ticket erstattet.

NRW bietet mehr

Mit der Mobilitätsgarantie kommen Fahrgäste in ganz NRW auch bei Verspätungen gut ans Ziel.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ der Mobilitätsgarantie NRW.

NRW bietet Ihnen mehr Service, als es die bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen vorsehen.

  • Während das Fahrgastrechtegesetz lediglich für Zugverkehre gilt, greift die Mobilitätsgarantie NRW auch bei Bus- und Straßenbahnverkehren.
  • Das bundesweite Fahrgastrecht greift erst ab einer so genannten "Bagatellgrenze" von 4 Euro. Diese Einschränkung gibt es in NRW nicht!
  • Die landesweite Mobilitätsgarantie enthält weniger Ausschlusskriterien als das bundesweite Angebot, so dass Sie mit Ihren Ansprüchen öfter zum Zuge kommen.