1.Welche zivilrechtlichen Konsequenzen hat die Ausstellung eines erhöhten Beförderungsentgelts?
Zivilrechtlich fällt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € an. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine Mahnung. Sollten Sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.
2. Sie sollen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und möchten den Sachverhalt klären?
Wenn Sie dazu Einspruch einlegen möchten, einen Antrag auf Ratenzahlung wünschen oder Ihre Adresse oder eine Namensänderung durchgeben möchten, können Sie dies gerne über unsere Emailadresse ebe@kvb.koeln oder auch über unser Kontaktformular tun:
EBE-Kontaktformular
3. Was muss ich tun, wenn ich meinen Fahrausweis vergessen habe?
Sofern Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen persönlichen Fahrtberechtigung sind (z.B. Deutschland-, Schüler-, Job- oder Semesterticket), diese aber zu Hause vergessen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Feststellungstag über unseren Servicebereich die gültige Fahrtberechtigung nachzeigen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich sodann im Falle von Punkt 7 Absatz 7.5 Nr.4 der Beförderungsbedingungen auf 7 €.
Achtung: Ausgenommen von dieser Möglichkeit des Nachzeigens sind übertragbare Zeitkarten und Abos (z.B. MonatsTicket mit/ohne MobilPass, Formel9Ticket, Aktiv60Ticket, Wochenticket)
4. Wie kann ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen?
Die Zahlungsaufforderung haben Sie direkt bei der Ticketprüfung in Form eines Belegs erhalten. Sie können das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € innerhalb von 30 Tagen unter Angabe der sogenannten EBE-Nummer auf folgende Bankverbindung begleichen:
Postbank Köln (BIC: PBNKDEFF)
IBAN: DE66 3701 0050 0000 1195 02
Bitte geben Sie unbedingt die EBE-Nummer als Verwendungszweck an. Diese finden Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
Sie können auch einfach und bequem das erhöhte Beförderungsentgelt an allen stationären und mobilen Ticketautomaten bezahlen.
Dazu nehmen Sie Ihre EBE-Zahlungsaufforderung, die mit einem QR-Code versehen ist. Über die Taste "Barcode lesen" scannen Sie den QR-Code Ihres EBE-Vorgangs ein.
Zahlen können Sie jetzt mit Münzen, EC-Karte und Kreditkarte.
5. Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?
Bei fristgerechtem Zahlungseingang fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Sollte innerhalb der Frist keine vollständige Zahlung erfolgen, gehen weitere Kosten z.B. Zinsen oder Kosten zur Beauftragung eines Rechtsanwalts, zu Ihren Lasten.
6. Was kann ich tun, wenn ich die Nummer des erhöhten Beförderungsentgeltes nicht mehr weiß bzw. verloren habe?
Sollten Sie Ihre Nummer des erhöhten Beförderungsentgeltes vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular
EBE-Kontaktformular
an uns. Bitte ergänzen Sie für eine ordnungsgemäße Zuordnung auf jeden Fall die nachstehenden Angaben.
- Datum der Feststellung
- Linie oder Zugnummer
- Nachname, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum