FAQ - Hilfe zum Tarif
Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen
Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammenspiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wir haben Ihnen häufig gestellte Fragen auf dieser Seite zusammengefasst.
In umfassender Form können die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRS-Gemeinschaftstarifs / Nahverkehr NRW als PDF-Datei runtergeladen werden.
- Amtlicher Lichtbildausweis
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Hierzu zählen ein gültiger Personalausweis, Reisepass, EU-Führerschein, Aufenthaltstitel und –gestattung, Reiseausweis mit Lichtbild von Ausländern, Aufenthaltskarte für EU-Bürger, Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber „BÜMA“
- Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) | Fahren ohne gültiges Ticket
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1.Welche zivilrechtlichen Konsequenzen hat die Ausstellung eines erhöhten Beförderungsentgelts?
Zivilrechtlich fällt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € an. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine Mahnung. Sollten Sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.
2. Sie sollen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen und möchten den Sachverhalt klären?
Wenn Sie dazu Einspruch einlegen möchten, einen Antrag auf Ratenzahlung wünschen oder Ihre Adresse oder eine Namensänderung durchgeben möchten, können Sie dies gerne über unsere Emailadresse ebe@kvb.koeln oder auch über unser Kontaktformular tun:
3. Was muss ich tun, wenn ich meinen Fahrausweis vergessen habe?
Sofern Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen persönlichen Fahrtberechtigung sind (z.B. Schüler-, Job- oder Semsterticket), diese aber zu Hause vergessen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Feststellungstag über unseren Servicebereich die gültige Fahrtberechtigung nachzeigen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich sodann im Falle von Punkt 7 Absatz 7.5 Nr.4 der Beförderungsbedingungen auf 7 €.
Achtung: Ausgenommen von dieser Möglichkeit des Nachzeigens sind übertragbare Zeitkarten!!! (MonatsTicket mit/ohne MobilPass, Formel9Ticket, Wochenticket)
4. Kann das erhöhte Beförderungsentgelt auch strafrechtlich geahndet werden?
Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens liegt im Ermessen des Verkehrsunternehmens. Hierzu ist anzumerken, dass die zivilrechtliche Forderung unberührt vom Verfahrensausgang des Strafverfahrens zu betrachten ist.
Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Wie kann ich dieses bezahlen?
Die Zahlungsaufforderung haben Sie direkt bei der Ticketprüfung in Form eines Belegs erhalten. Sie können das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € innerhalb von 30 Tagen unter Angabe der sogenannten EBE-Nummer auf folgende Bankverbindung begleichen:
Postbank Köln (BIC: PBNKDEFF)
IBAN: DE66 3701 0050 0000 1195 02Bitte geben Sie unbedingt die EBE-Nummer als Verwendungszweck an. Diese finden Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
Sie können auch einfach und bequem das erhöhte Beförderungsentgelt an allen stationären und mobilen Ticketautomaten bezahlen.
Dazu nehmen Sie Ihre EBE-Zahlungsaufforderung, die mit einem QR-Code versehen ist. Über die Taste "Barcode lesen" scannen Sie den QR-Code Ihres EBE-Vorgangs ein.
Zahlen können Sie jetzt mit Münzen, girocard und Kreditkarte.
5. Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?
Bei fristgerechtem Zahlungseingang fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Sollte innerhalb der Frist keine vollständige Zahlung erfolgen, gehen weitere Kosten z.B. Zinsen oder Kosten zur Beauftragung eines Rechtsanwalts, zu Ihren Lasten.
6. Was kann ich tun, wenn ich die Nummer des erhöhten Beförderungsentgeltes nicht mehr weiß bzw. verloren habe?
Sollten Sie Ihre Nummer des erhöhten Beförderungsentgeltes vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular
an uns. Bitte ergänzen Sie für eine ordnungsgemäße Zuordnung auf jeden Fall die nachstehenden Angaben.
- Datum der Feststellung
- Linie oder Zugnummer
- Nachname, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Wann sind Tickets ungültig
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Fahrausweise/Tickets sind ungültig, wenn sie gegen die Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen verstoßen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.
Das gilt auch für Fahrausweise, die
- nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung des Personals nicht ausgefüllt werden
- nicht mit einer gültigen Wertmarke -falls erforderlich- versehen sind
- zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt oder unleserlich sind, unerlaubt eingeschweißt bzw. laminiert sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können
- eigenmächtig erstellt oder geändert sind
- von Nichtberechtigten benutzt werden, zu anderen als den zulässigen Fahrten genutzt werden
- wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen bzw. gesperrt sind
- ohne das ggf. erforderliche Lichtbild benutzt werden
- gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind
Sobald Sie in die Fahrzeuge der öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen, müssen Sie einen gültigen Fahrschein haben. Falls nicht, müssen Sie unverzüglich einen Fahrausweis am Fahrausweisautomaten im Fahrzeug lösen.
Die Automaten der KVB nehmen ausschließlich Münzgeld, keine Geldscheine. Wechselgeld wird zurückgegeben, ansonsten erscheint der Hinweis "Passend zahlen". Des Weiteren ist das Zahlen an den Automaten mit der Kreditkarte (Visa/Master) und Girocard möglich.
Bewahren Sie Ihren Fahrausweis bis zum Ende der Fahrt auf.
- Gültigkeit von Tickets aus dem Jahr 2022
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- Das EinzelTicket Kind und das 4erTicket Kind (Preisstufe K=Kurzstrecke) aus dem Tarifjahr 2022, bleiben preislich im Geschäftsjahr 2023 unverändert und können damit in 2023 weiter genutzt werden.
- Alle weiteren Einzel-, 4er- und 24StundenTickets (1 Person bzw. 5 Personen) sowie das AnschlussTicket, die 2022 im Vorverkauf erworben wurden, sind noch bis zum 31.03.2023 gültig oder können bis zum 31.12.2025 umgetauscht werden.
- NRW-Tickets zum Pauschalpreis aus 2022, deren Preis in 2023 angepasst wurden, gelten ebenfalls bis 31.03.2023 oder können bis zum 31.12.2025 umgetauscht werden.
- Mitnahme von Fahrrädern, E-Tretrollern, Lastenrädern, Tandems, Liegeräder, Dreiräder
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Bei der Fahrradmitnahme in Bus & Bahn sind folgende Regeln zu beachten:
Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt:
- Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem für Kinderwagen gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden.
- In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Lastenräder sind nach den geltenden Beförderungsbedingungen von der Mitnahme ausgeschlossen.
Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z.B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen.
Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben Vorrang.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht nicht.
Den Mitarbeiter/innen der KVB ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht.Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug darstellt. Darüber hinaus muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass es durch sein Rad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeugs kommt bzw. dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden.
Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
WICHTIG:
Die aktuellen Beförderungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Download auf dieser Seite "VRS-Gemeinschaftstarif + Beförderungsbedingungen".
- Mitnahme von Hunden
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Hunde werden unentgeltlich befördert.
- Beförderung von Polizisten in Uniform
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Polizeivollzugsbeamte des Landes NRW in Uniform und Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus-, Straßen- und Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagsfreien Zügen der DB AG in der 2. Klasse unentgeltlich befördert.