Hausordnung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
Hausordnung der KVB AG
Liebe Fahrgäste und Nutzende unserer Anlagen, unsere Hausordnung gilt jeweils unabhängig von den Eigentumsverhältnissen für von uns betriebene Busse und Bahnen, oberirdisches Bushaltestellenzubehör (z.B. Wartehäuschen, digitale Anzeiger) und Bahn-Haltestellen, die U-Bahnanlagen und die P+R-/B+R-Anlagen mit jeweils allen Zu- und Abgängen. Sie dürfen diese ausschließlich zur Nutzung des ÖPNV sowie als Zu- und Abgang zu den Ladenlokalen und Einrichtungen betreten, die in diesem Bereich vorhanden sind. Dabei gelten die nachfolgenden Bedingungen, die Sie zusammen mit den Beförderungsbedingungen NRW, den Einstellbedingungen P+R/B+R und den ordnungsbehördlichen Vorgaben der jeweiligen Kommune auch unter www.kvb.koeln/hausordnung finden.
Generelle Regelungen:
Regelungen in den Bussen/Bahnen sowie den Bahn-/ Bussteigen:
Ausübung der Hausordnung
Unser Aufsichts-, Fahr- und Servicepersonal übt das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen müssen Sie unbedingt und sofort Folge leisten. Bei Bedarf ziehen unsere Mitarbeitenden das Ordnungsamt oder die Polizei hinzu. Verstöße gegen diese Hausordnung werden mit hausrechtlichen Maßnahmen geahndet. Widerrechtlich abgestellte Gegenstände entfernen wir kostenpflichtig. Reinigungs-, Reparatur- sowie Verwaltungskosten machen wir gegenüber dem Verursacher geltend. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bringen wir zur Anzeige. Die aktuelle Übersicht der Beträge/ Kosten finden Sie unter www.kvb.koeln/hausordnung.
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!