Pressemitteilungen Nord-Süd Stadtbahn Köln

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09.02.2010 Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Im Zuge der Ermittlungen gegen Mitarbeiter der ARGE Nord-Süd Stadtbahn Köln, Los Süd, wegen der Manipulation von Messdaten bei der Herstellung der Schlitzwände zur Baugrubenumschließung am Waidmarkt, am Heumarkt und am Rathaus geht die Staatanwaltschaft auch einem Hinweis nach, bei dem bei Bewehrungskörben, die vor der Betonage in die Schlitzwandlamellen eingelassen werden, auf Weisung eines Poliers der ARGE Los Süd am Waidmarkt und am Rathaus nicht die vorgegebene Anzahl von Verbindungselementen (sog. Umschließungsbügel) verbaut worden sein sollen.

Gegen den Polier wird nun wegen des Verdachts auf Unterschlagung und Betrugs ermittelt, da die Stahlbügel an einen Schrotthändler verkauft worden sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft betont in ihrer Pressemitteilung vom heutigen Tage, es seien bislang keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die fehlerhafte Montage der Bewehrungskörbe in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Havarie der Baugrube am 3. März 2009 steht.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG als Bauherrin der Nord-Süd Stadtbahn Köln nahm die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft dennoch selbstverständlich zum Anlass, unverzüglich die Schlitzwände der Baugruben am Waidmarkt, Heumarkt und Rathaus und im weiteren Verlauf auch die Bauzustände aller anderen Baugruben erneut durch externe Spezialisten überprüfen zu lassen.

Die Ergebnisse der unabhängig voneinander durchgeführten Untersuchungen des externen Prüfingenieurs, des TÜV Rheinland/ LGA Bautechnik und der STUVA (Studiengesellschaft für Unterirdische Verkehrsanlagen) belegen, dass alle Bauwerke der Nord-Süd Stadtbahn Köln in ihrem derzeitigen Zustand stabil und standsicher sind.

Außerdem zeigen zahlreiche Messungen entlang der Strecke keinerlei Auffälligkeiten. In der Unglücksursache am Waidmarkt wird weiterhin gegen Unbekannt ermittelt.

Um den Ermittlungszweck nicht zu gefährden, können zur Zeit weitere Auskünfte nicht erteilt werden.





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