Pressemitteilungen Nord-Süd Stadtbahn Köln
07.07.2009 Berichterstattung in den Medien am 7.7.09
Alle Gutachten bestätigen: Das Haus in der Kleine Sandkaul 2 ist nicht einsturzgefährdet Entgegen anders lautender Schlagzeilen in der heutigen Presseberichterstattung ist das Haus in der Kleine Sandkaul 2 nicht vom Einsturz bedroht. Diese Aussage trifft der von den Eigentümern der Liegenschaft beauftragte Gutachter in seinem zehnseitigen Bericht, der der KVB vorliegt. "Die Gefahr eines schlagartigen Versagens der Gründung besteht aus geotechnischer Sicht nicht", heißt es da. Die im Auftrag der KVB tätigen Experten der Zerna Ingenieure GmbH haben das Haus seit Beginn der Baumaßnahme vor rund sechs Jahren immer wieder begutachtet und sind - ebenso wie auch der TÜV Rheinland - zu dem gleichen Ergebnis gekommen: Es liegt keine akute Gefährdung der Standsicherheit vor. Dies bestätigt ebenfalls das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln und bekräftigt, dass keine Nutzungseinschränkung vorliegt. Tatsache ist, dass das Haus schon bei der Anfangsbeweissicherung, die in allen Häusern entlang der Trasse der Nord-Süd Stadtbahn vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt wurde, einen schlechten baulichen Zustand aufwies. Es gab etliche Risse und weitere Gebäudeschäden, der Zustand war mängelbehaftet. Aus diesem Grund wurden erhebliche Sicherungsmaßnahmen im Vorweg der Baumaßnahme durch die KVB ausgeführt: Das Treppenhaus wurde durch eine Stahl- und Holzkonstruktion abgestützt. Unter dem Haus wurden so genannte Kompensationsinjektionen vorgenommen, mit denen die durch die Tunnelbaumaßnahme entstandenen Setzungen aktiv ausgeglichen wurden. Seit Beginn der Bauarbeiten wird das Haus zudem messtechnisch überprüft durch ein Schlauchwaagen-Messsystem und ein Monitoring. Seit Beginn dieses Jahres wurden keine signifikanten Bauwerksverformungen festgestellt. Bis heute wird das Gebäude im Auftrag der KVB überwacht. Rissmonitore und Gipsmarken werden regelmäßig überprüft, das Gebäude wird täglich vermessen. "Nach Beendigung des Schildvortriebs traten keine gravierenden Veränderungen mehr auf. Das Problem liegt woanders. Der Gutachter der Eigentümerin bestätigt, dass es unter der einen Hälfte des Hauses Bodenauflockerungen gibt", sagt Dr.-Ing. Ingo Spohr von der Zerna Ingenieure GmbH. "Das Haus wurde nach dem 2. Weltkrieg zum Teil auf bestehenden Resten der Altbebauung wieder aufgebaut. Die Maßnahme, die die Eigentümer ergriffen haben, indem sie den Baugrund nun untersuchen ließen, ist daher sinnvoll." Schäden, die durch den U-Bahn-Bau verstärkt wurden, werden selbstverständlich durch die Versicherung des Bauherren KVB reguliert. Für Schäden, die nicht durch den U-Bahn-Bau verursacht wurden und die bereits vorhanden waren, muss jedoch der Eigentümer aufkommen, nicht der Steuerzahler.
zurück zur Übersicht