Pressemitteilungen Nord-Süd Stadtbahn Köln
01.04.2009 Aufsichtsratssitzung der KVB vom 31. März 2009
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Wilfried Kuckelkorn, erklärt:
"Der Aufsichtsrat der KVB hat sich in seiner heutigen Sitzung erneut mit der Aufarbeitung des Unglücks vom 03.03.2009 beschäftigt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die nachfolgend dargestellte Vorgehensweise des Vorstandes der KVB richtig und angemessen ist:
1. Der Vorstand der KVB hat sich öffentlich erklärt, alles in seiner Macht Stehende zu tun, damit die Ursache des Unglücks lückenlos und zeitnah geklärt wird.
2. Der Vorstand hat ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren am Landgericht beantragt, damit ein vom Gericht bestellter Gutachter die Unfallursache klärt. Dieser Gutachter ist nur dem Gericht gegenüber verantwortlich und nicht der KVB, der ARGE oder der Stadt Köln
3. Der Vorstand der KVB unterstützt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorbehaltlos.
Eine Schuldzuweisung an eine der beteiligten Firmen, die Stadt Köln oder die KVB vor Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen lehnt der Aufsichtsrat der KVB ab. Es müssen die Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens abgewartet und ausgewertet werden.
Sollten sich aus dem Beweissicherungsverfahren bzw. aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konsequenzen für die KVB ergeben, wird sich der Aufsichtsrat erneut mit der Situation und den erforderlichen Konsequenzen beschäftigen.
Dies sind wir den Opfern und ihren Angehörigen, den Kölner Bürgern sowie der Öffentlichkeit schuldig.
Kritik übte der Aufsichtsrat an der Informationspolitik einzelner Vorstandsmitglieder. Es ist für den Aufsichtsrat nicht akzeptabel, dass der Vorstand über Einzelheiten des Unglücks nicht oder zu spät dem Aufsichtsrat berichtete. Dieses Verhalten wird durch den Aufsichtsrat insgesamt missbilligt.
Der Aufsichtsrat hat sich auch mit den geforderten personellen Konsequenzen des Oberbürgermeisters beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat dieses Ansinnen abgelehnt."
zurück zur Übersicht