Das VRS-SchülerTicket

Hinweis zum Deutschlandticket Schule

 

Die Entscheidung, ob und wann das Deutschlandticket Schule an einer Schule angeboten wird, obliegt dem jeweiligen Schulträger. Wahlweise kann der Schulträger auch entscheiden, das bisherige VRS-Schülerticket beizubehalten.

Genaue Auskunft darüber, welches Angebot an Ihrer Schule geplant ist, erhalten Sie bei Ihrem Schulträger bzw. bei Ihrer Schule. Weitere Infos zum Deutschlandticket Schule finden Sie hier.

Das VRS-SchülerTicket gibt es in folgenden Modellen:

 

Das VRS-SchülerTicket kurz & kompakt (gilt für alle Modelle)

Einfacher geht's nicht

Das VRS-SchülerTicket gilt während eines Schuljahres (01.08. eines Jahres bis 31.07. des Folgejahres und auch in den Ferien) rund um die Uhr.

Es können alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen und Nahverkehrszüge genutzt werden.

Ab 19 Uhr, in den NRW-Schulferien ab 9 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig (jeweils bis 3 Uhr nachts am Folgetag) kann auch ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.

Das VRS-SchülerTicket gilt im gesamten SchülerTicket-Netz (siehe komplett grüner Bereich der Karte).

Wer auch im Aachener Verkehrsverbund (AVV) fahren möchte, kann sich zusätzlich zum VRS-SchülerTicket ein AVV-School&Fun-Ticket kaufen.

Für Schüler, die in der Nähe der VRS-Grenze im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) oder im nördlichen Rheinland-Pfalz wohnen und im VRS zur Schule gehen (oder umgekehrt) gibt es spezielle SchülerTickets.

 

Daten auf der VRS-Chipkarte

Das VRS-SchülerTicket wird auf einer VRS-Chipkarte ausgegeben. Auf dem Chip eingetragen werden der Name, das Geburtsdatum und das Geschlecht des Schülers/der Schülerin sowie die Geltungsdauer des Tickets.

VRS-Chipkarte verloren/zerstört

Geht die VRS-Chipkarte einmal verloren oder ist zerstört, benötigen wir umgehend die Information dazu. Die Chipkarte wird dann gesperrt und der Schüler/die Schülerin erhält gegen eine Gebühr von 10 € eine neue Chipkarte. Diese gibt es gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises direkt in einem unserer Kundencenter. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des Vertragsnehmers erforderlich.

Voraussetzungen

Die Schule hat einen SchülerTicket-Vertrag abgeschlossen. Ob es an Ihrer Schule ein VRS-SchülerTicket gibt und welches Modell dort gilt, erfahren Sie hier.

Der Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten reichen uns den ausgefüllten Antrag inkl. Bestätigung der Schule ein und schließen somit einen Vertrag über den Bezug des VRS-SchülerTickets.

Der Inhaber des VRS-SchülerTickets kann bei Fahrten mit Bus und Bahn neben dem SchülerTicket auch einen gültigen Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild (Grundschüler der Klassen 1 - 4 benötigen keinen Schülerausweis) oder einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. 

Bestellanträge und Vertragsbeginn

Neuanträge erhalten Sie an Ihrer Schule oder in unseren Kundencentern, wo sie diese auch wieder abgeben können.

Weiter haben Sie die Möglichkeit, Neuanträge hier herunterzuladen bzw. ausgefüllt hochzuladen. Wir versenden das VRS-SchülerTicket an die von Ihnen angegebene Postadresse.

Achtung! Das VRS-SchülerTicket beginnt dann zum Ersten des Monats.
Wenn Sie ein VRS-SchülerTicket mit sofortiger Gültigkeit benötigen, kommen Sie bitte in ein KVB-Kundencenter.

 

Verlängerung und Beendigung

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, also bis Ende der Schulpflicht, erfolgt die Verlängerung für das nächste Schuljahr automatisch, es sei denn, das VRS-SchülerTicket wird durch den Schüler bzw. Vertragsnehmer gekündigt.

Nichtschulpflichtige Schüler (16 Jahre oder älter) müssen für eine Verlängerung jährlich den weiteren Schulbesuch nachweisen.

Endet der SchülerTicket-Vertrag, muss die VRS-Chipkarte zurückgegeben werden oder es werden 10 € für die Nicht-Rückgabe in Rechnung gestellt. 

Unsere Kontaktdaten zum SchülerTicket

  • Postadresse: KVB AG, 1342 Kundenbetreuung, 50927 Köln
  • E-Mail: kundenservice@kvb.koeln
  • Telefon: 0221 547-3654 (Montag – Freitag 8-18 Uhr)
  • Schlaue Nummer: 08006 504030 (kostenlos aus allen deutschen Netzen)


Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die VRS-Tarifbestimmungen.

 

Fakultativmodell

Das Fakultativmodell gilt aktuell an folgenden Schulen.

Ob ein Schüler/eine Schülerin freifahrberechtigt ist und somit geringere Preise für das VRS-SchülerTicket zahlt, richtet sich nach der Verordnung zum §97 Abs. 4 des Schulgesetzes (Schülerfahrkostenverordnung).

Die Freifahrberechtigung hängt gem. dieser Verordnung von der Entfernung Wohnort – Schulort ab. Sie gilt dann, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener

  • Grundschule und entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km beträgt
  • weiterführender Schule mehr als 3,5 km beträgt in Sekundarstufe I bzw. mehr als 5 km in Sekundarstufe II

oder im Sinne dieser Verordnung besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Schulersatzweg zur Verfügung steht.

Ansprechpartner bezüglich der Freifahrberechtigung sind die Schulsekretariate.

Das VRS-SchülerTicket Fakultativmodell kostet an Schulen im Stadtgebiet Köln monatlich:

 

Den Neuantrag für das Fakultativmodell erhalten Sie an Ihrer Schule oder in unseren Kundencentern, wo Sie diesen auch wieder abgeben können. Sie können den Neuantrag hier herunterladen bzw. ausgefüllt hochladen. Wir versenden Ihr VRS-SchülerTicket dann an die von Ihnen angegebene Postadresse.

Solidarmodell

Das Solidarmodell gilt aktuell an folgenden Schulen.

Beim Solidarmodell sind die Preise für das VRS-SchülerTicket besonders günstig, weil grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule ein VRS-SchülerTicket abnehmen (100%).

Das VRS-SchülerTicket Solidarmodell kostet an Schulen im Stadtgebiet Köln:

  • 21,20 € pro Monat (gültig ab 01.08.2024)

 

Nehmen nicht alle Schülerinnen und Schüler ein VRS-SchülerTicket ab (z.B. nur 85%), wird die Preisdifferenz auf die teilnehmenden Schüler umgelegt.

Den Neuantrag für das Solidarmodell erhalten Sie an Ihrer Schule oder in unseren Kundencentern, wo Sie ihn dann auch wieder abgeben können. Sie können den Neuantrag hier herunterladen bzw. ausgefüllt hochladen. Wir versenden das VRS-SchülerTicket dann an die von Ihnen angegebene Postadresse.

Rheinland-Pfalz Modell

Schüler, die in Rheinland-Pfalz wohnen und in NRW zur Schule gehen, können das SchülerTicket Rheinland-Pfalz nutzen.

Berechtigt sind Schüler mit Wohnort: 

  • in einem rheinlandpfälzischen Tarifgebiet, in dem für Fahrten in den VRS der VRS-Gemeinschaftstarif angewendet wird (z. B. Linz, Unkel, Jünkerath)
  • in Orten des Landkreises Altenkirchen, die über einen Bahnhof verfügen und in denen für Fahrten in den VRS der VRS-Gemeinschaftstarif angewendet wird.


Das Ticket gilt schulwegbezogen auf direktem Weg vom Wohnort bis zur Verbundsraumgrenze VRS und danach im gesamten SchülerTicket-Netz.

 

Großer Grenzverkehr VRS/VRR

Schüler, die in VRR-Orten des „Großen Grenzverkehrs VRR/VRS“ wohnen und im VRS zur Schule gehen (oder umgekehrt) können dieses Ticket für den Übergangsbereich nutzen.

SchülerTickets im Großen Grenzverkehr zwischen VRR und VRS, können alle Schüler einer teilnehmenden Schule bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, nach Maßgabe der VRS Abonnement- bzw. VRR Abonnementbedingungen erwerben.


Das Ticket kann im "Großen Grenzverkehr" auf allen Wegen und rund um die Uhr genutzt werden.