JobTicket NRW
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Das JobTicket NRW kurz & kompakt
- Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
- Mit dem JobTicket NRW können alle Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Nahverkehrszüge (RE, RB und S-Bahn) in ganz NRW genutzt werden.
- Das JobTicket NRW wird in zwei verschiedenen Varianten/Vertragskonstellationen angeboten.
- Mitnahmemöglichkeiten:
- samstags, sonntags, und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig sowie
- montags bis freitags von 19 bis 3 Uhr des Folgetages können eine Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (6-14 Jahre) mitgenommen werden.
- Anstelle von Personen oder Kindern können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person oder Kind ist nur ein Fahrrad erlaubt.
Variante 1: Integration in einen regionalen JobTicket-Vertrag
- Ein Arbeitgeber mit Sitz in NRW hat bereits einen bestehenden VRS-JobTicket-Vertrag oder schließt einen ab.
- Der Arbeitgeber kann für einzelne Mitarbeiter, die an VRS-Standort arbeiten, JobTickets NRW abnehmen.
- Die Abnahmekonditionen des regionalen JobTickets müssen in der Summe aus regionalem JobTicket und JobTicket NRW erfüllt sein.
- Beispiel: VRS-JobTicket Fakultativ-Modell
Es müssen mindestens 2 JobTickets abgenommen werden (siehe Anforderung JobTicket im Fakultativmodell). Die Anzahl kann sich aus z. B. 1 JobTicket (VRS) und 1 JobTicket NRW zusammensetzen. - Beispiel: VRS-JobTicket Solidarmodell
Die 100%-Abnahme muss erfüllt werden.
Bei einer 100% Abnahme, die in diesem Beispiel 100 MA entspricht, können z. B. 90 VRS-JobTickets und 10 NRW-JobTickets abgenommen werden - Beispiel: VRS-JobTicket GroßkundenTicket-Modell
In diesem Bsp. entspricht die Mindestabnahme von 35%, 1.600 GroßkundenTickets , dies sich z. B. aus 1.500 GroßkundenTickets (VRS) und 100 JobTickets NRW zusammensetzen können - Beispiel: VRS-JobTicketLight
Es müssen mindestens 10 JobTickets abgenommen werden (Anforderung Mindestmenge JobTicket Light), diese Anzahl kann sich zusammensetzen aus z. B. 9 JobTicketLight und 1 JobTicket NRW
Grundsätzlich gelten die bestehenden Vertragsgrundlagen in Verbindung mit den jeweils gültigen, regionalen Tarifbestimmungen insbesondere bei
- Mitarbeiterbegriff
- Vertragslaufzeiten
- Abonnementbedingungen
- Kündigungsfristen
Variante 2: Eigenständiger JobTicket NRW-Vertrag
- Ein Arbeitgeber mit Sitz in NRW hat keinen regionalen JobTicket-Vertrag abgeschlossen.
- Er kann für seine ständig beschäftigten Mitarbeiter, die an Unternehmensstandorten in NRW beschäftigt sind, das JobTicket NRW beziehen.
- Es muss eine Mindestabnahme von 5 JobTickets NRW gewährleistet sein.
- Der Vertrag wird mit einer Dauer von einem Jahr geschlossen.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
- Der monatlich zu leistende Gesamtbetrag für die abgenommen JobTickets NRW wird durch den Arbeitgeber entrichtet.
Preisvarianten
Das JobTicket NRW orientiert sich am SchönesJahrTicket NRW. Es wird ein festgelegter Rabatt von ca. 10% gewährt, unabhängig von Variante 1 oder 2.
JobTicket NRW: 2. Wagenklasse 258,37 €/Monat (Stand: 01.01.2024)
JobTicket NRW: 1. Wagenklasse 363,01 €/Monat (Stand: 01.01.2024)
Die Preise des JobTickets NRW sind an der jährlichen Preisfortschreibung zum 01.01. eines jeden Jahres gebunden, nicht an der Vertragslaufzeit.