VRS-JobTicket
Ein Ticket für Arbeit und Freizeit
Stressfrei zur Arbeit, entspannt in die Freizeit! Schnell, sicher, bequem.
Ein JobTicket bekommen Sie ausschließlich von ihrem Arbeitgeber, dessen Unternehmenssitz im VRS-Verbundgebiet sein muss.
Der Arbeitgeber ist Vertragspartner des Verkehrsunternehmens. Er regelt u. a. die Bestellung der JobTickets, die Ausgabe an seine Mitarbeiter sowie die internen und externen Zahlungsflüsse.
Alle VRS-JobTickets gelten im Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Sie sind persönliche Tickets und können daher nicht weitergegeben werden.
Die Nutzer*innen profitieren von der Mitnahmeregelung:
- Beliebig viele Kinder unter 6 Jahren
- montags bis freitags ab 15 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis zu 3 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren
- montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis zu 3 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, eine Person über 14 Jahre und ein Fahrrad
Die VRS-JobTickets werden auf der Chipkarte ausgegeben. Daher können alle Nutzer*innen die Vorteile beim KVB-Rad (30 Freiminuten je Fahrt) und beim KVB-Lastenrad (90 Freiminuten je Woche) sowie bei cambio Carsharing nutzen.
Es gibt drei Modelle, bei denen jeweils eine bestimmte Mindestabnahmemenge gilt.
Für kleine und größere Unternehmen
Für Unternehmen mit 2-49 Mitarbeitern
(Fakultativmodell)
- Unternehmen, die zwischen 2-49 Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich die Möglichkeit einen Mitgliedsvertrag mit ihrem Dachverband abzuschließen
- Pro Mitgliedsunternehmen müssen mindestens 2 JobTickets abgenommen werden
- Der Dachverband übernimmt federführend die Abwicklung
Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
(Solidarmodell)
- Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen
- Das JobTicket muss für die gesamte Belegschaft abgenommen werden (100%)
- Geltungbereich: VRS-Verbundraum
- Preis: standortbezogen auf den Arbeitsstättenort (siehe Kategorie 1-3)
Für Großunternehmen - das GroßkundenTicket
Für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern
Voraussetzungen
- Der Arbeitgeber hat eine Gesamtbelegschaft von mindestens 5.000 Mitarbeitern
- Mindestabnahme 25% der Gesamtbelegschaft
Preisermittlung
Der Preis für das GroßkundenTicket richtet sich nach zwei Faktoren:
- Nach der Summe der insgesamt abgenommenen Tickets im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft, d.h. je höher die Abnahmequote, desto günstiger der Preis
- Nach dem Standort der Firma. Hier wird unterschieden zwischen den Städten Köln/Bonn (Standortkategorie 1) und allen anderen Städten/Gemeinden (Standortkategorie 2 z.B. Leverkusen) im VRS-Verbundraum
Vorteile aller Modelle
Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (siehe Karte).
Für Mitarbeiter, die im Übergangtarif VRR (Großer Grenzverkehr) oder im Aachener Verkehrsverbund (AVV) wohnen, kann das JobTicket durch Zuzahlung auf folgende Tarifgebiete ausgedehnt werden:
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (einzelne Teilgebiete) für Mitarbeiter mit Wohnsitz in diesem Gebiet
- Gesamtgebiet des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) – unabhängig vom Wohnort.
Zur regelmäßigen Nutzung von EC-/IC-Zügen der DB AG ist ein Wochen- oder Monatsaufpreis erforderlich, den Sie ausschließlich bei DB-Vertriebsstellen erhalten. Dieser ist unbedingt vor Fahrtantritt zu lösen, ansonsten wird das VRS-JobTicket nicht anerkannt. Ein Nachlösen im Zug ist nicht möglich.
Weitere Zusatznutzen - das JobTicket als MultiTicket bei unseren Geschäftspartnern www.kvb.koeln/partner.
Über die Grenzen hinaus
- Wenn Sie mit Ihrem Job- bzw. GroßkundenTicket innerhalb des VRS-Netzes über den Geltungsbereich hinaus fahren möchten, ist das mit den AnschlussTickets möglich.
- Für Anschlussfahrten in die benachbarten Verkehrsverbünde AVV und VRR gibt es dazu das EinfachWeiterTicket.