E-Tretroller

KVB schließt Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen aus

Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste ab 1. März 2024 keine E-Tretroller mehr in den Stadtbahnen und Bussen der KVB und ihrer Subunternehmer mitnehmen. Das Verbot wird zeitgleich auch von zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen in NRW eingeführt.

Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat.

Derzeit sind die Sicherheitsanforderungen für die E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Daher besteht eine erhöhte Gefahr eines Akkubrandes. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftige Rauch- und/oder ggf. Flammbildung.

Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Sollte es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema geben oder sollten die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben, behält sich die KVB vor, das Verbot auch wieder aufzuheben.

FAQ

  • Was denn nun: E-Tretroller oder E-Scooter?

  • Warum werden die E-Tretroller eigentlich von der Beförderung ausgeschlossen?

  • Das ist eine ziemlich kurzfristige Entscheidung, ich kann mich als Kunde nicht genügend darauf einstellen.

  • Dürfen E-Bikes und Pedelecs sowie E-Scooter denn weiter mitgenommen werden?

  • Worin besteht der Unterschied zu E-Bikes und Pedelecs oder zum Beispiel zu Powerbanks, Handys und anderen Akkus im Allgemeinen?

  • In den Beförderungsbedingungen stehen E-Tretroller aber explizit als Fahrräder drin. Dann darf ich sie doch weiter mitnehmen, oder?