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07.11.2024 Ausleihen und Rückgaben KVB-Rad zum 11.11. eingeschränkt - 10.11.-11.11.2024
Elfter im Elften: Bediengebiet des KVB-Rades eingeschränkt
Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro
Zur Sessionseröffnung des Karnevals muss in verschiedenen Bereichen des Kölner Stadtgebietes mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln diese „Hotspots“ und deren Umfeld von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem KVB-Rad, ausgeschlossen. Betroffen sind die Altstadt und Domumgebung, das Kwartier Latäng, die Zülpicher Straße, Uni-Wiese, Friesenstraße inklusive Friesenplatz sowie das Severinsviertel.
Das heißt, von Sonntag, 10. November, bis Montag, 11. November, dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Betroffen sind auch die festen Stationen innerhalb dieser Zonen, die während des genannten Zeitraumes deaktiviert werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Fußgängerzonen ist jedoch gestattet.
Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.
Weitere Infos, unter anderem auch Karten der Sperrzonen, finden sich im Internet unter www.kvb.koeln/elfterelfter oder auch unter www.kvb-rad.de/news.
- STA -
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