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27.02.2024 Mitnahmeverbot für E-Tretroller
KVB schließt Mitnahme von E-Tretrollern in Stadtbahnen und Bussen ab 1. März aus
Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste vom 1. März an keine E-Tretroller mehr in den Stadtbahnen und Bussen der KVB und ihrer Subunternehmer mitnehmen. Mit der Entscheidung setzt die KVB gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.
Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat. Derzeit sind die Sicherheitsanforderungen für die E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Daher besteht eine erhöhte Gefahr eines Akkubrandes. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftige Rauch- und/oder ggf. Flammbildung.
Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Sollte es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema geben oder sollten die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben, behält sich die KVB vor, das Verbot auch wieder aufzuheben.
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