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29.01.2024 KVB-Rad - Eingeschränkte Ausleihe zum Straßenkarneval - 07.02.-13.02.2024

Die Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro

In den Tagen des Straßenkarnevals muss an dessen Hotspots und deren Umfeld mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln die weiträumigen Bereiche um den Alter Markt, Heumarkt und Dom, entlang der Zülpicher Straße, Uniwiesen und des Quartier Latäng, des Chlodwigplatzes, Vringsveedels, entlang der Severinstraße und Hohe Pforte, des Rudolfplatzes und der Mittelstraße, des Friesenplatzes und der Friesenstraße sowie den Hans-Hartmann-Platz und die Straße Auf dem Berlich von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem KVB-Rad, ausgeschlossen. Dies gilt bereits zum Aufbau der Bühnen etc. Das heißt, ab Mittwoch, 7. Februar, bis Dienstag, 13. Februar, dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen ist jedoch gestattet.

Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.

Zur Sicherheit sollten die Nutzer des KVB-Rades vor dessen Rückgabe das Lämpchen über dem Rückrad beachten. Leuchtet die Diode grün, ist eine Rückgabe an dieser Stelle möglich. Leuchtet die Diode rot, ist die Rückgabe dort ausgeschlossen.

Weitere Infos: www.kvb.koeln/karneval

- STA -





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