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21.12.2023 KVB-Rad - Eingeschränkte Ausleihe und Rückgabe in Sperrzonen insbesondere zu Silvester

Die Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro

Für die Ausleihe und Rückgabe von KVB-Rädern und die weiteren Sharing-Fahrzeuge gelten aktuell Sperrzonen auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten und in deren Umfeld. Diese enden an Heiligabend. Für Silvester wurden nun durch die Stadt Köln weitere Sperrzonen definiert, um weiterhin Unfallgefahren zu reduzieren.

An Silvester, 31. Dezember, bestehen Sperrzonen in der Altstadt vom Breslauer Platz, dem Hauptbahnhof über den Kölner Dom bis hin zu den großen Museen. Eine weitere Sperrzone befindet sich in Deutz rund um den LVR und auf dem Rheinboulevard. Zudem sind die Deutzer Brücke und die Severinsbrücke gesperrt. Das heißt, an Silvester dürfen bis zum Neujahrsmorgen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. dort ausgeliehen oder zurückgegeben werden.

Darüber hinaus wurden nun auch dauerhafte Sperrzonen in der Kölner Altstadt definiert, um in besonders engen Bereichen mit hohem Passanten-Aufkommen Unfälle zu vermeiden. Dese Sperrzonen wurden inzwischen aus der Flexzone des Leihradangebotes KVB-Rad herausgenommen. Als Ausweichmöglichkeit wurden deshalb im Umfeld des Hauptbahnhofes, zum Beispiel auf dem Breslauer Platz, drei KVB-Rad-Stationen für die Ausleihe und Rückgabe der Leihräder eingerichtet. Diese sind an der entsprechenden Ausschilderung zu erkennen.

Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.

Zur Sicherheit sollten die Nutzer des KVB-Rades vor dessen Rückgabe das Lämpchen über dem Rückrad beachten. Leuchtet die Diode grün, ist eine Rückgabe an dieser Stelle möglich. Leuchtet die Diode rot, ist die Rückgabe dort ausgeschlossen.

- STA -





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