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08.11.2023 KVB-Rad - Eingeschränkte Ausleihe und Rückgabe in der Flexzone - bis 23.12.2023
Nutzung im Bereich der Weihnachtsmärkte eingeschränkt
Die Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro
In der Vorweihnachtszeit muss auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten und in deren Umfeld mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln die Weihnachtmärkte auf dem Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz sowie deren Umfelder von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem KVB-Rad, ausgeschlossen. Dies gilt bereits zum Aufbau der Weihnachtsmärkte. Das heißt, ab sofort bis Freitag, 23. Dezember, dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Weihnachtsmärkte und Fußgängerzonen ist jedoch gestattet.
Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.
Zur Sicherheit sollten die Nutzer des KVB-Rades vor dessen Rückgabe das Lämpchen über dem Rückrad beachten. Leuchtet die Diode grün, ist eine Rückgabe an dieser Stelle möglich. Leuchtet die Diode rot, ist die Rückgabe dort ausgeschlossen.
- STA -
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