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14.11.2025 KVB-Rad: Sperrzonen zur Unfallvermeidung schränken die Nutzung ein - bis 23.12.2025
Die Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro
In der Vorweihnachtszeit muss auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten und in deren Umfeld mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln die Weihnachtmärkte auf dem Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz sowie deren Umfelder von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem KVB-Rad, ausgeschlossen. Dies betrifft auch die in den Sperrzonen befindlichen Stationen des KVB-Rades.
Dies gilt bereits zum Aufbau der Weihnachtsmärkte. Bis Dienstag, 23. Dezember, dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Weihnachtsmärkte und Fußgängerzonen ist jedoch gestattet.
Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet und entsprechende Stationen deaktiviert. Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.
Weitere Infos unter: www.kvb.koeln/weihnachten
- STA -
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