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19.02.2025 KVB-Rad: Nutzung an Hotspots des Straßenkarnevals eingeschränkt
Die Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro
In den Tagen des Straßenkarnevals muss an dessen Hotspots und in deren Umfeld mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln weiträumige Bereiche von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem KVB-Rad, ausgeschlossen: um Alter Markt, Heumarkt und Dom, entlang der Zülpicher Straße, an den Uniwiesen und im Quartier Latäng, am Chlodwigplatz, im Vringsveedel, entlang der Severinstraße und Hohe Pforte, am Rudolfplatz und in der Mittelstraße, am Friesenplatz und in der Friesenstraße sowie am Hans-Hartmann-Platz und der Straße Auf dem Berlich. Dies gilt bereits zum Aufbau der Bühnen etc. In den Sperrzonen dürfen somit keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen ist jedoch gestattet.
Die Ausleihe und Rückgabe des KVB-Rades in diesen Zonen ist ab Mittwoch, 26. Februar, bis Mittwoch, 5. März, nicht möglich. Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.
Weitere Infos: www.kvb.koeln/karneval
- STA -
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