Da wir häufig nach der Vorgehensweise bei Foto- und Filmaufnahmen auf unserem Gelände gefragt werden, haben wir für Sie einen Leitfaden zusammengestellt:
- Wann wird eine Drehgenehmigung bzw. Fotoerlaubnis benötigt?
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Es kommt darauf an, für was oder wen die Aufnahmen gedacht sind. Bei kommerzieller - also gewerblicher - Nutzung braucht man in allen Gebäuden und Fahrzeugen sowie auf dem Gelände der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) einen „Nutzungsvertrag“. Zu den Gebäuden zählen alle U-Bahn-Haltestellen mit ihren Bahnsteig- und Mittelebenen; zu den Fahrzeugen zählen Stadtbahnen, Omnibusse und Nutzfahrzeuge. Das Gelände der KVB umfasst alle Betriebsstätten (wie z.B. den Betriebshof in Köln-Braunsfeld) und die oberirdischen Haltestellen.
- Für Foto- und Filmaufnahmen im „kleineren Stil“ wie z.B. Digital- oder Handykamerafotos einer Haltestelle für private Zwecke wird keine Erlaubnis von uns benötigt.
Allerdings gelten auch in diesem Fall die folgenden Regeln unserer Hausordnung:
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Es dürfen keine zusätzlichen Aufbauten (keine großen Stative oder Schienen) genutzt werden.
Auf dem Bahnsteig sind zusätzliche Lichtquellen (Blitz, z.B. am Mobiltelefon, Tablet etc.) und Beleuchtungstechniken verboten, weil unsere Fahrer dadurch geblendet werden könnten.
Halten Sie ausreichenden Abstand zur Bahnsteigkante.
Es dürfen keine Foto- oder Filmapparate auf die Rolltreppe gestellt werden.
Anweisungen unseres Aufsichts- und Servicepersonals sowie der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten.
Fahrgäste dürfen nicht behindert oder belästigt werden (bitte denken Sie auch an die Persönlichkeitsrechte der evtl. aufgenommenen Passanten).
Der reibungslose Betriebsablauf muss gewährleistet bleiben.
Das Betreten der Tunnelanlagen hinter den Absperrungen am Ende des Bahnsteigs und der Gleise ist verboten.
Ein Einsatz von Drohnen (z.B. Multicopter) und kugelförmigen Wurfkameras für Foto- und Filmaufnahmen auf Anlagen der KVB sowie deren Überflug ist verboten.
Verstöße gegen diese Hausordnung können Platzverweise, Hausverbote, Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Für Schäden, die durch Ihr Verschulden an unseren Anlagen entstehen oder für Ansprüche, die Dritte wegen Ihres schuldhaften Verhaltens gegen uns geltend machen, werden Sie haftbar gemacht.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit Foto-/Filmaufnahmen insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, denn im Falle eines Verstoßes kommen Unterlassungsansprüche in Betracht. Hierbei ist nach § 890 ZPO eine Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten möglich.
Machen Privatpersonen ihre Foto- und Filmaufnahmen mit KVB-Motiven öffentlich für alle zugänglich (z.B. durch Veröffentlichung in den sozialen Medien, auf Websites, usw.), können diese von der KVB unentgeltlich für eigene Zwecke (Werbung, Soziale Netzwerke, Website, Broschüren, usw.) genutzt werden.
Bei Foto- und Filmaufnahmen, die zwar privater Natur sind, aber zusätzliches Equipment oder den Einsatz von Statisten etc. erforderlich machen, sollten Sie mit uns über die E-Mail-Adresse nutzungsvertrag@kvb.koeln Kontakt aufnehmen.
Bei Anfragen zu Fotoerlaubnissen und Drehgenehmigungen für kommerzielle Nutzung tauchen häufig zusätzliche Fragen nach dem Procedere und den Kosten auf. Wir haben Ihnen hier Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt:
- Was kostet eine Drehgenehmigung/Fotoerlaubnis?
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Bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen sind die Kosten abhängig vom Umfang der Arbeiten. Grundsätzlich wird aber eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- erhoben. Je nach Örtlichkeit können auch „Motivgebühren“ der Stadt Köln anfallen, die von der KVB im Vertrag aufgeführt und von der Stadt Köln berechnet werden (€ 260,-). Sonstige Kosten wie z.B. für Aufsichtspersonal können erst bei einer detaillierten Anfrage beziffert werden.
- Wie erhalte ich einen Nutzungsvertrag?
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Zuständig für die Ausstellung von Nutzungsverträgen ist die KVB-Stabsstelle „101 - Unternehmenskommunikation“. Wir stehen Ihnen unter der E-Mail-Adresse nutzungsvertrag@kvb.koeln zur Verfügung. Grundsätzlich abgelehnt werden Szenen mit rassistischem und sexistischem Inhalt sowie Szenen, die das Image der KVB schädigen könnten. Inhalte, die sich gegen Religionen oder bestimmte Personengruppen richten, werden nicht akzeptiert. Ausgeschlossen sind auch Szenen, die die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals gefährden.
- Wie lange im Vorhinein muss ich anfragen?
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Bei Nutzungsverträgen im U-Bahn-Bereich sollten 8 Arbeitstage (bei großen Drehvorhaben 2-4 Wochen) Vorlauf eingehalten werden. Für Dreharbeiten im oberirdischen Bereich oder in unseren Fahrzeugen reichen in der Regel 2-3 Arbeitstage aus.
Diese Angaben können nur grobe Richtlinien sein, da immer der Umfang der Durchführung entscheidend ist. Deshalb kümmern Sie sich bitte lieber mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf um alle Fragen, damit evtl. nötige Änderungen noch realisiert werden können.
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Bitte beachten Sie beim Fotografieren bzw. Filmen, dass jede fotografierte/gefilmte Privatperson ein Recht am eigenen Bild hat. Daher dürfen diese nicht ohne Einverständniserklärung dieser Person veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Aufnahmen, insbesondere wenn KVB-Mitarbeiter und KVB-Kunden auf den Foto- bzw. Videoaufnahmen zu sehen sind.