Forderungen aus Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen

Ich bin von der KVB kontrolliert worden

Jeder Fahrgast ist gemäß der VRS-Tarifbestimmungen dazu verpflichtet, einen gültigen Fahrausweis mit sich zu führen. Liegt ein solcher bei der Kontrolle nicht vor, wird ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt, kurz EBE, fällig.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine telefonischen Auskünfte erteilen. Bei Fragen zum Vorgang, erreichen Sie uns unter der Kontaktadresse ebe@kvb.koeln.

Sofern Sie einen Einwand erheben, eine Ratenzahlung beantragen oder auch Ihre gültige Fahrtberechtigung nachzeigen möchten, können Sie darüber hinaus das nachstehende Kontaktformular nutzen:

 

EBE-Kontaktformular

 

 Kennen Sie schon unsere FAQs zum Thema Erhöhtes Beförderungsentgelt? Häufig gestellt Fragen beantworten wir direkt hier.

Ich bin von einem anderen Verkehrsunternehmen kontrolliert worden

Sie sind im Besitz eines Deutschlandtickets und haben von einem anderen Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten? Dann benötigen Sie für dieses Verkehrsunternehmen eine Bescheinigung über Ihren gültigen Deutschlandticket Vertrag:

 

Bescheinigung gültiges Deutschlandticket

 

 

Nachstehend finden Sie die zu den verschiedenen Anspruchsarten die entsprechenden Auszüge aus den Beförderungsbedingungen.
  • Erhöhtes Beförderungsentgelt

  • Alkoholkonsumverbot

  • Verunreinigungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Betriebsanlagen

  • Rauchverbot in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen

  • Missbrauch von Nothilfemitteln