Forderungen aus Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen
Ich bin von der KVB kontrolliert worden
Jeder Fahrgast ist gemäß der VRS-Tarifbestimmungen dazu verpflichtet, einen gültigen Fahrausweis mit sich zu führen. Liegt ein solcher bei der Kontrolle nicht vor, wird ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt, kurz EBE, fällig.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine telefonischen Auskünfte erteilen. Bei Fragen zum Vorgang, erreichen Sie uns unter der Kontaktadresse ebe@kvb.koeln.
Sofern Sie einen Einwand erheben, eine Ratenzahlung beantragen oder auch Ihre gültige Fahrtberechtigung nachzeigen möchten, können Sie darüber hinaus das nachstehende Kontaktformular nutzen:
Kennen Sie schon unsere FAQs zum Thema Erhöhtes Beförderungsentgelt? Häufig gestellt Fragen beantworten wir direkt hier.
Ich bin von einem anderen Verkehrsunternehmen kontrolliert worden
Sie sind im Besitz eines Deutschlandtickets und haben von einem anderen Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten? Dann benötigen Sie für dieses Verkehrsunternehmen eine Bescheinigung über Ihren gültigen Deutschlandticket Vertrag:
Bescheinigung gültiges Deutschlandticket
- Erhöhtes Beförderungsentgelt
- Alkoholkonsumverbot
- Verunreinigungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Betriebsanlagen
- Rauchverbot in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen
- Missbrauch von Nothilfemitteln