Zahlen, Daten, Fakten
Wie viele Fahrzeuge, wie viele Linien, wie viele Mitarbeiter ...
Die wichtigsten Leistungsdaten der KVB sind übersichtlich zusammengefasst unter dem Link „Zahlen und Fakten Leistungsdaten 2020“, ausführlichere Informationen finden Sie im aktuellen Geschäftsbericht.
Bericht des Aufgabenträgers
Bericht zum öffentlichen Personennahverkehr
Veröffentlichungspflicht nach der EU-Verordnung 1370/2007
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007 ist die Stadt Köln als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet, einmal jährlich in einem Gesamtbericht über die Ausgleichsleistungen an die Betreiber von öffentlichen Verkehrsdiensten zu berichten. Die EU-Verordnung ist zum 3. Dezember 2009 in Kraft getreten, so dass im Jahr 2010 erstmalig die Veröffentlichungspflicht besteht. Der Bericht enthält Daten zur Leistung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und stellt Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität des Verkehrsangebots dar.
Externer Link: Bericht der Stadt Köln zum öffentlichen Personenverkehr
Veröffentlichungspflicht nach der EU-Verordnung 1370/2007
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007 ist die Stadt Köln als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet, einmal jährlich in einem Gesamtbericht über die Ausgleichsleistungen an die Betreiber von öffentlichen Verkehrsdiensten zu berichten. Die EU-Verordnung ist zum 3. Dezember 2009 in Kraft getreten, so dass im Jahr 2010 erstmalig die Veröffentlichungspflicht besteht. Der Bericht enthält Daten zur Leistung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und stellt Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität des Verkehrsangebots dar.
Externer Link: Bericht der Stadt Köln zum öffentlichen Personenverkehr