SemesterTicket
Ordentlich Studierende der Hochschulen erwerben mit ihrem Studierenden-Ausweis das Semesterticket automatisch mit.
Der Vertrag über das Semesterticket wird zwischen der KVB (oder einem anderen Verkehrsunternehmen) und dem ASTA der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule abgeschlossen und gilt für alle Studierenden.
Der Fahrpreis für das Ticket wird von allen Studierenden zusammen mit dem studentischen Sozialbeitrag zum jeweiligen Rückmeldetermin eingezahlt. Das Semesterticket gilt jeweils ein Semester lang. Die Semesterdauer ist auf dem Studentenausweis vermerkt.
Die Hochschule entscheidet, welches Semesterticket sie ihren Studierenden anbietet:
1) Deutschlandweite Gültigkeit
a) Das Deutschlandsemesterticket
Das Deutschlandsemesterticket ist ein bundesweit einheitliches Deutschlandticket für Studierende. Die Kosten betragen 60 % des jeweiligen Ausgabepreises des Deutschlandtickets (in 2024 also 60 % von 49,00 Euro = 29,40 Euro je Monat und 176,40 Euro je Semester).
Derzeit bieten diese Hochschulen das Deutschlandticket für Studierende an:
- Universität zu Köln (weitere Infos finden Sie auf der Website der Uni Köln)
- Hochschule Macromedia Köln
- International School of Management (ISM)
Achtung: Eine kostenlose Mitnahme von weiteren Personen über 6 Jahre oder einem Fahrrad ist mit dem Deutschlandsemesterticket nicht möglich!
b) Monatliches Upgrade
Studierende an Hochschulen, die keinen Deutschlandsemesterticket-Vertrag mit der KVB geschlossen haben, können ein monatliches Upgrade zu ihrem SemesterTicket (VRS- und NRW-SemesterTicket) in der KVB-App kaufen.
Dieses erweitert das SemesterTicket für den gekauften Monat um die deutschlandweite Gültigkeit. Das SemesterTicket-Upgrade finden Sie in der KVB-App unter Tickets --> Neues Ticket kaufen --> ganz oben bei Art "D-Ticketupgrade VRS Hochschulen MONAT".
Bei einer Kontrolle müssen Sie dann sowohl Ihr SemesterTicket als auch Ihr gültiges Upgrade-Ticket in der KVB-App vorzeigen. Auf beiden Tickets müssen die Angaben zum Ticketnutzer übereinstimmen.
2) Gültigkeit im VRS-Gebiet
Das VRS-SemesterTicket gilt für beliebig viele Fahrten im VRS-Netz. Es ist nicht übertragbar.
Mit dem VRS-SemesterTicket können Sie ein Fahrrad sowie weitere Personen zu diesen Zeiten mitnehmen:
- montags bis freitags ab 15 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis zu 3 Kinder von 6 bis 14 Jahren
- montags bis freitags ab 19 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig eine Person über 14 Jahren sowie ein Fahrrad
3) NRW-weite Gültigkeit
Mit dem SemesterTicket NRW können Studierende in ganz NRW alle Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) nutzen.
Das landesweit gültige SemesterTicket NRW ergänzt für einen Aufpreis das VRS-SemesterTicket.
Beim SemesterTicket NRW besteht keine Mitnahmeregelung.
So ist z.B. für die Fahrradmitnahme ein zusätzliches Ticket notwendig. Die unentgeltlichen Mitnahmeregelungen des VRS-SemesterTickets bleiben hiervon unberührt.