Isi - AGB
Nutzungsbestimmungen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) für den On-Demand-Service ("Isi")
Nutzungsbedingungen KVB On-Demand
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG betreibt einen On-Demand-Verkehr für einen bedarfsgesteuerten Verkehr mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend On-Demand-Verkehr). Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die KVB erbracht. Der On-Demand-Verkehr ist verkehrlich und tariflich in den Gemeinschaftstarif der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH integriert.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des On-Demand-Verkehrs sowie dessen Buchungsplattform/Pilot-App. Die über die Buchungsplattform/Pilot-App (im Folgenden „Isi-App“) gebuchten Beförderungsleistungen des On-Demand-Verkehrs unterliegen dem VRS-Gemeinschaftstarif.
Für die Nutzung des On-Demand-Angebots der Kölner Verkehrs-Betriebe AG kommen die Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) insoweit zur Anwendung, als im Folgenden nichts Anderes geregelt ist:
- § 1 Geltungsbereich
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(1) Die Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für das On-Demand-Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG innerhalb der unter § 5 festgelegten Bedienungsgebiete sowie unter Berücksichtigung der dort angegebenen Betriebszeiten.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Nutzungsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Soweit es in den nachfolgenden Nutzungsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (=VRS-Gemeinschaftstarif) und die dort enthaltenen NRW-Beförderungsbedingungen.
- § 2 Vertragspartner
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(1) Vertragspartner des Fahrgastes sind die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Scheidtweilerstr. 38 in 50933 Köln (im Folgenden KVB genannt).
(2) Zur Durchführung des On-Demand-Angebotes bedient sich die KVB zweier Dienstleister, welche für die Bereitstellung der Fahrtberechtigung und Buchung des On-Demand-Verkehrs sowie für das Forderungsmanagement aus den Ticketkäufen über die Isi-App verantwortlich sind. Die Isi-App sowie die Bereitstellung der Fahrtberechtigung, über die Isi-App erfolgt durch Via Technologies B.V., Vijzelstraat 68 in 1017VN Amsterdam (im Folgenden „Via“ genannt). Das Forderungsmanagement bzw. der Einzug der Forderungen aus den Ticketkäufen über die Isi-App erfolgt durch die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72 in 65760 Eschborn (im Folgenden „LogPay“ genannt).
- § 3 Vertragsgegenstand
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(1) Das Angebot erlaubt registrierten Fahrgästen, über die Isi-App Fahrtwünsche einzugeben und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten werden mit KVB-eigenen Fahrzeugen durchgeführt und potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen und enden gemäß § 7 (3) stets an virtuellen Haltestellen oder (Bus-)Haltestellen und enden stets an virtuellen Haltestellen, (Bus-)Haltestellen oder am Fahrtziel. Voraussetzung zur Buchung über die Isi-App ist die Registrierung der Fahrgäste gem. § 12 mit Angabe eines Zahlungsmittels gemäß § 14.
(2) Die telefonische Bestellung über die entsprechend aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung gestellte Nummer 0221 547 3333 ist außerdem möglich.
(3) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der isi-App. Die KVB und Via sind bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(4) Aus wichtigem Grund behalten sich KVB und Via vor, die Isi-App jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. aus Wartungsgründen oder zur Integration des Angebotes in bereits bestehende Apps. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.
(5) Die Isi-App ermöglicht den Erwerb einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Das On-Demand-Angebot kann sowohl über die Isi-App als auch per Telefon bestellt werden. Die Isi-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im AppleStore sowie im GooglePlay Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren trägt der Fahrgast. Die Fahrtberechtigung gilt gemäß dem VRS-Gemeinschaftstarif sowohl für den On-Demand-Verkehr als auch für Anschlussfahrten mit Bussen und Bahnen der VRS-Partnerunternehmen unter Berücksichtigung des VRS-Gemeinschaftstarifes. Weitere Informationen können den häufig gestellten Fragen (FAQ) entnommen werden.
- § 4 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf
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Ein Vertrag zwischen der KVB und dem Fahrgast kommt dadurch zustande, dass die KVB das Vertragsangebot des Fahrgastes nach Eingabe der geforderten Kundendaten über die Isi-App gemäß § 12 der Nutzungsbedingungen bzw. nach vollständiger Registrierung annimmt. Im Einzelfall behält sich die KVB vor, das Vertragsangebot des Fahrgastes abzulehnen. Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der Anmeldung/Registrierung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die KVB davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung, d.h. die Registrierung für den On-Demand-Verkehr, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder jederzeit durch Löschung des Kundenkontos in der Isi-App widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung zum On-Demand-Verkehr). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312e Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der schriftliche Widerruf ist zu richten an folgende Adresse:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
E-Mail: Isi@kvb.koeln
Fax: 0221 547- 113268
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bis dahin beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Das kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
- § 5 Bediengebiete und Betriebszeiten
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(1) Das On-Demand Angebot wird nicht in ganz Köln, sondern in begrenzten Bereichen Kölns zu unterschiedlichen Betriebszeiten zur Verfügung gestellt.
(2) Bedienungsgebiet Innenstadt: Die Betriebszeit ist freitags, samstags und vor Feiertagen von 20 Uhr bis 3 Uhr des Folgetags.
(3) Bedienungsgebiet Nippes: Die Betriebszeit erstreckt sich montags bis freitags außer an Feiertagen von 8 Uhr bis 18 Uhr.
(4) Bedienungsgebiet Porz: Die Betriebszeit erstreckt sich montags bis freitags außer an Feiertagen von 8 Uhr bis 18 Uhr.
(5) Außerhalb dieser Bedienungsgebiete und Betriebszeiten ist keine Buchung oder Nutzung des On-Demand-Angebotes möglich.
- § 6 Anspruch auf Beförderung
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(1) Ergänzend zu § 13.4 Absatz (1; ff) des VRS-Gemeinschaftstarifs gilt: Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, falls das On-Demand-Angebot der KVB über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt vom Buchungssystem bestätigt wurden.
(2) Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem On-Demand-Angebot verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrtweg noch zur Durchführung innerhalb der prognostizierten Fahrtzeit.
(3) Für Sachen und Tiere besteht ein Anspruch auf Mitnahme gemäß § 9.3 Absatz (1; ff) des VRS-Gemeinschaftstarifes unter Mitgeltung des § 9.6 sowie des § 9.7 des VRS-Gemeinschaftstarifes für Sonstige Gegenstände nur insoweit, als diese durch die nachfolgenden §7 und § 8 der Nutzungsbedingungen des On-Demand-Angebotes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG nicht geändert oder eingeschränkt werden.
(4) Die Mitnahme/Beförderung von Haustieren ist ausschließlich in einem für den Transport geeigneten Behältnis möglich. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Gepäckstücken und Tieren besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Gepäckstücke und Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
(5) Die Beförderung von Kindern bis 14 Jahre erfolgt ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres oder dem Erreichen einer Mindestgröße von 1,50 m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz gemäß § 21 (1a) StVO). Kinder ab 14 Jahre dürfen das On-Demand-Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG nutzen, sofern eine tagesaktuelle Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Liegt keine entsprechende tagesaktuelle Einwilligungserklärung vor, so darf das On-Demand-Angebot ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Person in Anspruch genommen werden.
(6) Abweichend von § 7.2.2.1 ff. des VRS-Gemeinschaftstarifes greift die Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und Fahrrads, montags bis freitags in der Zeit von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig sowie die Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu drei Kindern von sechs Jahren bis einschließlich vierzehn Jahre von montags bis freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig für Abonnements und JobTickets bei der Nutzung des On-Demand-Angebotes nicht.
(7) Pro Fahrt kann maximal ein Fahrgast im Rollstuhl mitgenommen werden. Bucht ein/e Rollstuhlfahrer*in den Service, muss er/sie dies bereits bei der Buchung bzw. bei der Registrierung angeben. Das System sperrt die Fahrt dann automatisch für weitere Rollstuhlfahrgäste. Reguläre Rollstühle können mit dem On-Demand-Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG befördert werden. Rollstuhlfahrer*innen gelangen über eine Rampe in das Fahrzeug – auf Wunsch unterstützt das Fahrpersonal beim Ein- und Aussteigen. Elektromobile (u.a. Elektro-Scooter, elektrische Rollstühle) können nicht mitgenommen/befördert werden.
- § 7 Verhalten der Fahrgäste
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(1) Abweichend von § 9.4 Absatz (3; ff) sowie von § 9.5 des VRS-Gemeinschaftstarifes ist es Fahrgästen untersagt Fahrräder oder E-Scooter mitzunehmen.
(2) Ergänzend zu § 4 des VRS-Gemeinschaftstarifes dürfen die Fahrgäste die Verkehrsmittel nur an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen virtuellen Haltestellen oder (Bus-)Haltestellen betreten und an virtuellen Haltestellen, Bushaltestellen betreten oder verlassen. Die Buchung und Beförderung ist nur zu den für den On-Demand-Verkehr der KVB vorgesehenen Betriebszeiten möglich.
(3) Dem Fahrgast, der in das Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle (Einstiegs- oder Ausstiegsort) ein- oder aus diesem aussteigt, obliegen dabei gesteigerte Sorgfaltspflichten.
(4) Die KVB behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 100,00 zu berechnen, wenn ein Fahrgast den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Fahrgast bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden bzw. wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht zur Geltendmachung eines die Pauschale übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
- § 8 Einnehmen der Plätze
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Abweichend zu § 3.1 Absatz (1) des VRS-Gemeinschaftstarifes erfolgt die Beförderung des Fahrgastes ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Verkehrsmittels. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Verkehrsmittel. Die im Fahrzeug vorhandenen und somit gemäß § 21a StVO vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt angelegt sein.
- § 9 Beförderungsentgelte, Tickets und deren Verkauf
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(1) Beim Einsteigen muss der Fahrgast, gemäß § 7 des VRS-Gemeinschaftstarifes, ein für die gesamte Fahrt gültiges Ticket, mindestens der Preisstufe 1b, gemäß VRS Gemeinschaftstarif besitzen. Falls nicht, muss er dieses unverzüglich und unaufgefordert beim Fahrpersonal lösen.
(2) Der Ticketkauf beim Fahrpersonal ist abweichend von § 7.1 des VRS-Gemeinschaftstarifes ausschließlich bargeldlos per Girocard oder Kreditkarte (MASTER-/VISA-Karte) möglich.
(3) Zur Nutzung des On-Demand-Angebotes ist mind. ein Ticket der Preisstufe 1b zu lösen.
(4) Tickets zur Nutzung des On-Demand-Angebots der KVB können zudem über die dafür bereitgestellte Isi-App der KVB im Zuge des Buchungsvorganges über die Isi-App erworben werden.
- § 10 Erstattung von Beförderungsentgelten
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(1) Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichtausnutzung, soweit die Buchung nicht vor Ablauf einer angemessenen Frist (max. 30 Minuten bei Vorausbuchung und max. 60 Sekunden bei Sofortbuchung) storniert wird, sind nicht möglich. Der Punkt 13.2 des VRS-Gemeinschaftstarifes gilt nicht.
(2) Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichterscheinen (No-Show) trotz Buchung sind ebenfalls nicht möglich. Der Punkt 13.2 des VRS-Gemeinschaftstarifes gilt nicht.
- § 11 Mobilitätsgarantie
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Es besteht kein Anspruch im Rahmen der Mobilitätsgarantie § 11 des VRS-Gemeinschaftstarifes. Bei an eine Fahrt mit dem On-Demand-Verkehr der KVB anschließender Nutzung von KVB/VRS-Anschlussverbindungen ergibt sich aus einer Verspätung aus der On-Demand-Fahrt bei Weiterfahrt mit VRS-Tickets ebenfalls kein Anspruch aus § 12 des VRS-Gemeinschaftstarifes.
- § 12 Registrierung
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(1) Um ein Kundenkonto über die Isi-App eröffnen zu können, müssen Fahrgäste die App im Apple Store oder Google Play Store herunterladen und sich registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:
- der Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym)
- Geburtsdatum
- ein Passwort,
- eine Mobiltelefonnummer,
- eine gültige E-Mail-Adresse,
- eine Kreditkarte, Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren) oder Paypalkonto.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen unter § 17 der Nutzungsbedingungen. Alternativ kann die Fahrtberechtigung per Kreditkarte (Master/VISA) oder Girocard im Fahrzeug erworben werden.
(2) Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Fahrgast mit den AGBs, dem VRS-Gemeinschaftstarif und dem Datenschutzhinweis unter § 17 einverstanden. Optional kann der Fahrgast auswählen, ob er über Sonderangebote, Rabatte und Befragungen informiert werden möchte.
(3) Der Fahrgast ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens der KVB angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
(4) Der Fahrgast ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über die Isi-App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.
(5) Kommt der Fahrgast seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die KVB berechtigt, dem Fahrgast den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die KVB ist weiterhin berechtigt, den Fahrgast von der Nutzung/Inanspruchnahme des On-Demand-Verkehrs auszuschließen.
(6) Das Passwort des Fahrgastes, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Fahrgastes Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Fahrgast unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.
(7) Der Fahrgast hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der Isi-App sowie für die Buchung des On-Demand-Angebotes, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicherzustellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons während der Fahrt.
- § 13 Bestellung und Inanspruchnahme des On-Demand-Angebotes
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(1) Die Bestellung des On-Demand-Angebotes erfolgt entweder telefonisch (unter Angabe des gewünschten Abholortes und Zielortes, des Namens/Vornamens sowie einer Mobiltelefonnummer des Fahrgastes) über die 0221 547 3333 oder über das Kundenkonto des Fahrgastes in der Isi-App.
(2) Die Isi-App ermöglicht Fahrgästen, eine Fahrt (im Folgenden die „Fahrt“) anzufragen und zu buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben.
(3) Eine Buchungsbestätigung in der Isi-App zeigt dem Fahrgast das Kennzeichen des Fahrzeuges (im Folgenden „Fahrzeug“) sowie weitere Services (im Folgenden „Services“) wie die Abfahrtszeit und die virtuelle Abhol-Haltestelle sowie virtuelle Ziel-Haltestelle und ermöglicht, sofern der Fahrgast nicht im Besitz eines VRS-Tickets ist, den Kauf eines Tickets zur Nutzung des On-Demand-Angebotes.
(4) Dem Fahrer werden anschließend die zur Beförderung notwendigen Informationen zum Fahrgast übermittelt: Vorname und Initiale des Nachnamens, Abholort, Zielort (im Folgenden "virtuelle Haltestelle"), Anzahl der zu befördernden Personen, und ggf. Hinweise zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z.B. Rollstuhl.
(5) Wenn Fahrgäste eine Buchung für sich und weitere Personen vornehmen, müssen sie die Anzahl der zu befördernden Personen zwingend angeben. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.
(6) Durch die Betätigung der Schaltfläche „Buchen“ bzw. nach Durchführung der Telefonbuchung kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag („Vertrag“) zwischen der KVB und dem Fahrgast zustande.
(7) Der Fahrgast muss die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht an Dritte übertragbar. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Fahrgastes ist gemäß § 7 (2) nicht möglich.
(8) Die in der App angegebene bzw. telefonisch mitgeteilte Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebietes zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
(9) Die Stornierung einer Buchung über die App innerhalb von 60 Sekunden bei Sofortbuchung und bis 30 Minuten vor Abholung bei Vorausbuchung ist kostenfrei. Spätere Stornierungen oder telefonische Stornierungen sind nicht möglich.
(10) Es entstehen keine Kosten, wenn eine von der App systemseitig vorgenommene Buchung storniert wird.
(11) Im Falle einer nicht kostenfreien Stornierung einer Buchung behält sich die KVB vor, je Stornierung eine Stornogebühr in Höhe von 2,00 € zu erheben. Bei Nicht-Erscheinen nach Buchung („No Shows“) behält sich die KVB vor, je Nicht-Erscheinen am Abholort, eine Now Showgebühr in Höhe von 3,00 € zu erheben. Des Weiteren können wiederholte Stornierungen und No Shows zur Aussetzung und Löschung des Nutzerkontos des Fahrgastes führen. Dies liegt in alleinigem Ermessen der KVB.
(12) Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass er den Abholort pünktlich zum Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine Wartepflicht seitens des On-Demand-Verkehrs.
(13) Sollte ein Fahrgast durch Verschulden der KVB nicht abgeholt werden, so wird ihm das bereits über die Isi-App erworbene Ticket erstattet.
- § 14 Zahlungsweisen und Abrechnungen
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(1) Die KVB bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Buchungsplattform, Isi-App) des Dienstleisters Via und des Finanzunternehmens LogPay. Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung die unter § 12 (1) erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
(2) Der Einzug der Entgeltforderung für die über die Isi-App erworbenen Tickets zur Nutzung des On-Demand-Angebotes erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten werden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
(3) Um den e-Payment-Service der Logpay nutzen zu können, muss sich der Fahrgast unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der KVB registrieren: - Name und vollständige Adresse - Geburtsdatum - E-Mail-Adresse - gewünschtes Bezahlverfahren - Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren) - Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
(4) Der Fahrgast verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich über die Isi-App zu ändern. Kommt der Fahrgast seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Fahrgast mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(5) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
(6) Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der Anmeldung beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die KVB davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
(7) Zahlarten und Abrechnung:
Der Fahrgast kann für Bestellungen über die Isi-App im Zuge der Registrierung bzw. des Ticketkaufes zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und AMEX)• Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
• Zahlung per PayPal
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Fahrgasts zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
(8) Einzug: Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder über die Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Fahrgastes.
(9) Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit AMEX, Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Fahrgastes erfasst
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard und AMEX)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.
Das System der LogPay überprüft die vom Fahrgast angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Fahrgast nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Fahrgast hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Fahrgast eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Fahrgastes ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Fahrgastes mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Fahrgastes das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Fahrgastes das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Der Fahrgast hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Fahrgast ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Fahrgast in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.(10) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
(11) Zahlung per PayPal:
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Fahrgast PayPal als Zahlungsart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Fahrgast eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Fahrgastes kann nur dann angenommen werden, wenn die Zah lung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
(12) Zahlung beim Fahrer:
Bei telefonischer Bestellung des On-Demand-Verkehrs erfolgt die Beförderung entweder bei Vorlage eines gültigen Tickets oder nach Kauf mindestens eines gültigen Tickets pro Person der Preisstufe 1b gemäß dem VRS-Gemeinschaftstarif beim Fahrer. Der Ticketerwerb ist gemäß § 8 (2) ausschließlich per Girocard oder Kreditkarte (Master-/VISA-Karte) möglich. Die Abbuchung des Beförderungsentgeltes erfolgt unmittelbar.
- § 15 Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung
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(1) Die KVB haftet für Schäden des Fahrgastes unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der KVB zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die KVB nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der KVB auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der KVB. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
(2) Die KVB übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Buchungssystems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des On-Demand-Verkehrs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des On-Demand-Verkehrs entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.
- § 16 Kündigung
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(1) Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Fahrgast die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software zur Isi-App unverzüglich zu löschen. Die KVB wird den Zugang zum Kundenkonto des Fahrgastes unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Fahrgastes nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen.
(2) Die KVB ist berechtigt, Kundenkonten über die seit 24 Monaten keine Aktion stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Fahrgastes nach erfolgter Kündigung zu löschen.
(3) Eine Auszahlung ungenutzter Guthaben und Aktionscodes aus Werbe-/Promoaktionen in bar oder eine rückwirkende Anrechnung auf bereits getätigte Fahrten mit dem Isi ist im Rahmen einer Kündigung nicht möglich. Auch können die Guthaben und Aktionscodes nicht auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden.
- § 17 Datenschutz
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(1) Die KVB und ihre Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Fahrgastes sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der fahrgastseitigen Nutzung des On-Demand-Verkehrs. Die Verarbeitung der Daten findet ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften statt. Die im Zusammenhang mit dem internetbasierten Verkaufsdiensten entstehenden Nutzungsdaten werden im elektronischen System (Backoffice) stichtagsgenau 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Transaktionen gelöscht. Ferner ist die KVB berechtigt, Nutzungsdaten in anonymisierter Form für verkehrliche Zwecke auszuwerten. Da die KVB ihren Fahrgästen die Möglichkeit bietet, über die Isi-App auch Tickets zu erwerben, werden die Daten des Fahrgastes (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht), soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, seitens der KVB an beauftragte Unternehmen bzw. zum Zwecke der Ticketgenerierung und Ticketprüfung an andere angeschlossene Verkehrsunternehmen/-verbünde in NRW unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung weitergegeben.
(2) Die personenbezogenen Daten des Fahrgasts (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Telefonnummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden sowohl an die LogPay zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung der Forderungen der KVB gegen den Fahrgast, welche im Zusammenhang mit dem Ticketkauf entstehen, als auch zur Buchung und Abwicklung des On-Demand-Verkehrs an Via weitergegeben.
(3) Bei telefonischer Bestellung des On-Demand-Verkehrs und anschließendem Ticketkauf beim Fahrpersonal erfolgt ausschließlich eine Weitergabe an Via zur Identifizierung des Fahrgastes am Abholort gemäß § 5 (3). Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse auf Seiten der KVB besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements sowie zur Vermeidung von nichtangetretenen Buchungen („No Shows“).
(4) Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen. Das berechtigte Interesse auf Seiten von Via/der KVB besteht in der Erhebung der Daten (Name/Vorname und Mobilfunknummer) zum Zwecke der Vermeidung von nichtangetretenen Fahrten („No Shows“) sowie zur kundenorientierten Abwicklung des Fahrtwunsches.
(5) Die Fahrgäste können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay bzw. Via jederzeit widersprechen, allerdings ist dann sowohl kein Ticketkauf über die Isi-App als auch keine Nutzung des On-Demand-Verkehrs mehr möglich.
(6) Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay können unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abgerufen werden.
(7) Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), kann der Fahrgast der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
(8) Im Fall des Widerspruchs unterlässt die KVB jede weitere Verarbeitung der Fahrgast-Daten zu den vorgenannten Zwecken, es sei denn
es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Fahrgasts überwiegen, oder
die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
(9) Hinweise zum Schutz der persönlichen Daten und Rechte im Datenschutz können hier eingesehen werden: www.kvb.koeln/datenschutz .
- § 18 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel
-
(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sind dem Fahrgast in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Fahrgast genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Fahrgast in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Fahrgast einschließlich dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.