HandyTicket - AGB & Datenschutz
Stand: 30.03.2023
Nutzungsbestimmungen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) für den Ticketverkauf über Mobiltelefone ("Handy-Ticket")
- § 1 Allgemeines, Geltungsbereich
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(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (im Folgenden "KVB") und dem Kunden aus dem Ticketverkauf über Mobiltelefone (Handy-Ticket). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkhersverbund Rhein-Sieg und die dort enthaltenen NRW-Beförderungsbedingungen.(4) Handy-Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Handy-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Umtausch von Handy-Tickets.
- § 2 Vertragsgegenstand
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(1) Die KVB stellt dem Kunden in einem ersten Schritt eine Software zum Kauf von "Handy-Tickets" zur Verfügung, welche der Kunde auf seinem Mobiltelefon installieren kann. Technische Voraussetzung für die Installation auf dem Mobiltelefon ist die Internet- Fähigkeit des Endgerätes.
Eine Nutzung der Handy-Ticket-Software auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und Tablet-PC’s ist nicht möglich. Für Mobiltelefone auf iOS- und Android-Basis ist die Software in den jeweiligen Stores als „App“ kostenlos erhältlich.
(2) Die Handy-Ticket-Software ermöglicht es dem Kunden nach erfolgter Installation, bargeldlos elektronische Tickets der KVB, der VRS Verkehrsunternehmen sowie der über einen interoperablen Produktservice angeschlossenen Verbundunternehmen über sein Mobiltelefon erwerben. Dieses wird auf das Mobiltelefon des Kunden gesendet. Die angebotenen Ticketarten, deren Gültigkeitsbereich und die Informationen darüber werden vom VRS/der KVB bzw. vom jeweiligen angeschlossenen Verkehrsverbund festgelegt.
(3) Dabei übernimmt die KVB die gesamte Serviceabwicklung bezüglich des Handy-Tickets gegenüber dem Kunden, wobei die KVB sich dabei weiterer Dienstleister bedienen kann.
- § 3 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf, ergänzende Bedingungen zum Deutschlandticket im Abonnement
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(1) Ein Vertrag zwischen der KVB und dem Kunden kommt dadurch zu Stande, dass die KVB das Vertragsangebot des Kunden nach Eingabe der geforderten Kundendaten über das Internet-Portal der KVB durch Versendung einer Email annimmt. Im Einzelfall behält sich die KVB vor, das Vertragsangebot des Kunden abzulehnen.
(2) Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung/Registrierung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die KVB davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
(3) Die Bestellung eines Deutschlandtickets im Abonnement ist nur zulässig, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person muss die Bestellung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
(4) Der Abonnementvertrag über das Deutschlandticket kommt mit der KVB (stellvertretend für alle VRS Verkehrsunternehmen zustande (vgl. Absatz (8)). Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, das die jeweilige konkret in Anspruch genommene Beförderungsleistung erbringt, hierbei gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens (vgl. Absatz (8)).
(5) Das Deutschlandticket-Abonnement kann mittels Auswahl des Starttermines sowie der kundenseitig hinterlegten persönlichen- sowie Zahlungs-Daten bestellt werden. Vor Bestellabschluss erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten. Er erhält Gelegenheit etwaige Fehler zu korrigieren oder die Bestellung abzubrechen. Der eigentliche Bestellvorgang wird erst mit Auswahl des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig kaufen“ abgeschlossen. Mit Auswahl des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das Deutschlandticket-Abonnement auf.
(6) Ein Umtausch bzw. eine Erstattung des Deutschlandticket-Abonnements ist nicht möglich.
(7) Das Deutschlandticket im Abonnement ist immer für einen Kalendermonat gültig. Wenn das Abo für einen bereits laufenden Kalendermonat abgeschlossen wurde, ist dennoch der volle Fahrpreis für den laufenden Kalendermonat zu entrichten. Eine anteilige Reduktion des Fahrpreises ist ausgeschlossen.
(8) Die Abbuchung für das Deutschlandticket-Abonnement erfolgt unmittelbar nach Bestellung des Tickets und wird systemseitig monatlich im Zuge der monatlichen Verlängerung des Deutschlandtickets wiederholt. Die Abbuchung findet im Regelfall während der Vertragslaufzeit jeweils um den fünften Kalendertag des Monats, für den das Ticket in die jeweilige App ausgeliefert wurde, von dem Konto, das im Zuge des Aboabschlusses unter “Abo Bezahlmittel” in der App angegeben wurde (siehe hierzu ergänzend §9 Zahlungsweisen und Abrechnung). Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich mit dem befördernden Verkehrsunternehmen gemäß den dort geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen zustande, dass die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt. Weder gegenüber der KVB noch gegenüber den übrigen VRS Verkehrsunternehmen wird ein Anspruch auf Beförderung durch Kauf des Deutschlandticket-Abonnements begründet.
(9) Die Kündigung des Deutschlandticket-Abos zum Monatsende muss bis zum 10. des betreffenden Monats erfolgen. Erfolgt die Kündigung erst zwischen dem 11. und dem letzten des Monats, ist die Kündigung erst zum letzten des Folgemonats gültig. Dies sehen die bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket vor. Abschließend gelten die bundeseinheitlichen Regelungen und Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket.
Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung, d.h. die Registrierung für das Handy-Ticket-Verfahren, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder im persönlichen Bereich des Internetportals unter https://www.kvb.koeln/ -> "Tickets" -> "Wo kann ich mein Ticket kaufen?" -> "App/Handyticket" widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung für das Handy-Ticket-Verfahren). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312e Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der schriftliche Widerruf ist zu richten an folgende Adresse:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
E-Mail: handyticket@kvb.koeln
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (HandyTickets) zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Das kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
- § 4 Software-Nutzung für Handy-Ticket
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(1) Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die KVB ihren Kunden ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung der Software "Handy-Ticket" zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, das ihm an der Handy-Ticket-Software eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der Handy-Ticket-Software zu ermitteln.
(3) Die KVB übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der Handy-Ticket-Software. Bezüglich der Haftung gelten die Regelungen gemäß § 10 (Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung).
- § 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
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(1) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der Handy-Ticket-Software sowie für die Anforderung, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicherzustellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons während der Fahrt.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens der KVB angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über das Internet-Portal der KVB zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Kunden, auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer, seiner E-Mailadresse sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.
(4) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die KVB berechtigt, dem Kunden den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die KVB ist weiterhin berechtigt, den Kunden für die Nutzung des Handy-Tickets zu sperren.
(5) Das Passwort des Kunden, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Kunden Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Kunden unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.
- § 6 Elektronisches Ticket
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(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Handy-Ticket-Software nur zur Erzeugung von elektronischen Tickets auf einem Mobiltelefon genutzt werden darf und Tickets auf anderen Speichermedien (z.B. Notebooks) oder in Form eines entsprechenden Ausdruckes nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.
(2) Das elektronische Ticket wird in der Regel unverzüglich nach der Anforderung des Kunden auf das Mobiltelefon des Kunden versendet. Die KVB weist jedoch darauf hin, dass die Übertragung des Tickets durch den Mobilfunknetzbetreiber des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Aus diesem Grunde übernimmt die KVB keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang des elektronischen Tickets.
(3) Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Handyversagens nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, eines leeren Akkus etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg bzw. der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der über den interoperablen Produktservice angeschlossenen Verbundunternehmen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
(4) Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des Handy-Tickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein und der Kunde hat den Erhalt des Tickets vor Fahrtantritt bzw. Betreten des Verkehrsmittels zu prüfen. Wird das Handy-Ticket erst im Verkehrsmittel über die Handy-Ticket-Software angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.Einwendungen hiergegen sind ausschließlich an die KVB zu richten:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
E-Mail: handyticket@kvb.koeln
(5) Es sind bis zu fünf zeitgleich gültige Tickets je Mobilfunkgerät zulässig. Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur alle gültigen Tickets zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer des Handy-Tickets.
(6) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem Mobiltelefon angezeigten elektronischen Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.
(7) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- § 7 Kosten und Abrechnung
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(1) Die Handy-Ticket-Software wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch Verbindungsentgelte mit seinem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Internetanbieter für die Zeit des Downloads entstehen. Die Kosten richten sich dementsprechend nach den jeweils gültigen Preislisten des entsprechenden Anbieters. Diese sind der KVB nicht bekannt und von dieser auch nicht zu vertreten.
Beim Kauf eines Handy-Tickets entstehende Verbindungsentgelte sind ebenfalls vom Kunden zu tragen, der KVB nicht bekannt und auch nicht zu vertreten. Aus dem Beförderungsvertrag zu entrichtende Entgelte für über die Handy-Ticket-Software bezogene Handy-Tickets richten sich nach den jeweils aktuellen Fahrpreisen/Tarifen des jeweiligen Verbundraumes, in welchem die Tickets erworben wurden. Der Fahrpreis wird dem Kunden vor Anforderung des Handy-Tickets mitgeteilt.
(2) Der Kunde kann zur Bezahlung der von ihm angeforderten Handy-Tickets zwischen den seinerseits ausgewählten Bezahlverfahren wählen. Siehe hierzu §9 Zahlungsweisen und Abrechnung. Die Zahlung des Deutschlandticket-Abonnements ist derzeit ausschließlich mittels SEPA-Lastschrift möglich.
(3) Fordert der Kunde ein Ticket über die Handy-Ticket-Software an, so ermächtigt er die KVB bzw. seinen Erfüllungsgehilfen die Logpay Financial Service GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn (im nachfolgend auch „Logpay“) damit, das abzuführende Entgelt das kundenseitig ausgewählte Bezahlverfahren entsprechend zu belasten. Diese Ermächtigung ist u.a. als Einzugsermächtigung bzw. seit dem 10.12.2013 als Mandat für einen Einzug im SEPA-Basislastschriftverfahren zu erteilen. Das Inkasso erfolgt im Falle der Kreditkartenbelastung durch die Logpay Financial Service in Eschborn.
Abweichend von der 14-Tage Prenotification, basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht von zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften vereinbart. Im Falle eines Zahlungsverzuges erfolgt das Inkasso durch die Logpay.
(4) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos durch die Logpay, wird die Logpay dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und den Zugang zum Handy-Ticket-System sperren. Für jede nicht ausgeglichene Forderung ist ein Bearbeitungsentgelt in zu entrichten (siehe hierzu auch §9 Zahlungsweisen und Abrechnung).
- § 8 Missbrauch, Sperrung
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(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines Handy-Ticket-Zugangs fest, ist er verpflichtet, seinen Handy-Ticket-Zugang im Internet-Portal der KVB zu sperren oder durch die KVB sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobiltelefons bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den Handy-Ticket-Zugang des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.
(2) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos durch die Logpay wird der Zugang zum Handy-Ticket - System gesperrt.
(3) Weitere Gründe zur Sperrung des Handy-Ticket-Zugangs eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.
- § 9 Zahlungsweisen und Abrechnung
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(1) Die KVB bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des IT-Dienstleisters Cubic Transportation Systems GmbH, Alter Fischmarkt 11, 20457 Hamburg und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
(2) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
(3) Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der KVB registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschtes Bezahlverfahren
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(5) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.
(6) Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die KVB davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
(7) Zahlarten und Abrechnung:
Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
• Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und AMEX)
• SEPA-Überweisung über giropay
• Zahlung per Prepay (Vorauszahlung)
• Zahlung per PayPal
• Zahlung per amazonpay
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
(8) Einzug:
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
(9) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).
(10) Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit AMEX, Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard und AMEX)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern,ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.
(11) Zahlung durch Überweisung per Giropay
Mit Hilfe der Zahlart Giropay können Kunden die Bezahlung von Ticketkäufen über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung durchführen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht. Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay den Kaufbetrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay über-weisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Das Kaufangebot des Kunden kann nur angenommen werden, wenn die SEPA-Überweisung über giropay erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.
(12) Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung) Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, wel-ches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informati-onen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich.
(13) Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung) Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungs-dienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht. Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausge-wählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Ab-schluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei aus-reichendem Guthaben bei LogPay möglich.
(14) Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
(15) Zahlung per Amazonpay
Für die Zahlung per Amazon Pay benötigt der Kunde ein Amazon-Konto, in welchem er seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels Amazon Pay zu zahlen, wählt der Kunde Amazon Pay als Zahlart aus. Im Amazon Pay Login-Fenster meldet sich der Kunde mit seinen Zugangsdaten bei seinem Amazon-Konto an. Dem Kunden werden die verfügbaren Zahlarten angezeigt und er wählt die von ihm bevorzugte Zahlart aus. Danach schließt er den Bestellvorgang ab.
Bei Nutzung der Zahlart Amazon Pay erhalten LogPay und KVB keine Zahlungsinformationen seitens des Kunden.
- § 10 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
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(1) Die KVB haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der KVB zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die KVB nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der KVB auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der KVB. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
(2) Die KVB weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des Handy-Tickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist, dessen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen dementsprechend Anwendung finden. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der KVB wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.
(3) Die KVB übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Handy-Ticket-Systems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des Handy-Ticket-Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.
(4) Ebenso übernimmt die KVB für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des Handy-Tickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der KVB liegt.
(5) Bei anonymen Ticketkäufen bzw. Ticketkäufen OHNE vorherige Registrierung besteht kein Anspruch auf Ersatz des gekauften Tickets, sofern kundenseitig das Endgerät zurückgesetzt, die KVB App VOR Ablauf des Tickets gelöscht oder das Endgerät auf dem sich das Ticket befand veräußert, verloren oder gestohlen wurde.
- § 11 Kündigung
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(1)Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Kunde die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software "Handy-Ticket" unverzüglich zu löschen. Die KVB wird den Handy-Ticket-Zugang des Kunden unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen. Die Mobilfunknummer des Kunden wird 6 Monate lang seitens der KVB gespeichert.
(2) Die KVB ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dem Kunden wird die Kündigung schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Forderungseinzug gemäß § 9 „Zahlungsweisen und Abrechnung“ nicht möglich ist oder Verstöße gegen § 5 „Pflichten und Obliegenheiten des Kunden“ festgestellt wurden. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
(3) Die KVB ist berechtigt, Kundenkonten über die seit 24 Monaten kein Ticketvertrieb stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Kündigung zu löschen.
(4) Die Kündigung des Deutschlandticket-Abos zum Monatsende muss bis zum 10. des betreffenden Monats erfolgen. Erfolgt die Kündigung erst zwischen dem 11. und dem letzten des Monats, ist die Kündigung erst zum letzten des Folgemonats gültig. Dies sehen die bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket vor. Die Kündigung kann über die App über den Menüpunkt „Abos“ in der App, durch Aufruf des Abos und mit Klick auf „Abo kündigen“ ausgelöst werden.
(5) Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages des betreffenden Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags des neuen Monats.
- § 12 Datenverarbeitung und -schutz
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Die KVB erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der kundenseitigen Nutzung des Handy-Ticket-Systems. Die KVB verarbeitet die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die im Zusammenhang mit dem internetbasierten Verkaufsdiensten entstehenden Nutzungsdaten werden im elektronischen System (Backoffice) stichtagsgenau 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Transaktionen gelöscht. Ferner ist die KVB berechtigt, Nutzungsdaten in anonymisierter Form für verkehrliche Zwecke auszuwerten. Da die KVB ihren Kunden die Möglichkeit bietet, über das HandyTicket-System bzw. die entsprechend zur Verfügung gestellte HandyTicket-Software auch Tickets anderer Verkehrsunternehmen bzw. in anderen Verbünden zu erwerben, werden die Daten der Kunden (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht), soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, seitens der KVB an beauftragte Unternehmen bzw. zum Zwecke der Ticketgenerierung und Ticketprüfung an andere über das HandyTicketsystem angeschlossene Verkehrsunternehmen/-verbünde Deutschlands unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Telefonnummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen werden an die LogPay Financial Services GmbH in Eschborn zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf entstehen, weitergegeben.
Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements.
Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.
Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich.
Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abrufen.
Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Im Fall des Widerspruchs unterlassen wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken, es sei denn
- es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
- die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.
Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Datenschutz erhalten Sie hier: www.kvb.koeln/datenschutz .
- § 13 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel
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(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Kunden in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.