Das Deutschlandticket sozial im Abo
Das Deutschlandticket sozial für 39 Euro pro Monat (ab 2025: 48 Euro pro Monat, vobehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung) ist ein preisgünstiges Abo für alle, die einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis haben.
Mit dem Deutschlandticket sozial können alle Verkehrsmittel der 2. Klasse im Nahverkehr (u. a. Nahverkehrszüge (u.a. RE, RB und S-Bahn), Straßen-/Stadtbahnen, U-Bahnen und Busse) in ganz Deutschland genutzt werden.
Interesse am Deutschlandticket sozial?
Sie können das Deutschlandticket sozial ganz einfach und bequem online bestellen:
Für die Bestellung benötigen Sie einen gültigen Berechtigungsnachweis (=Köln-Pass, MobilPass, oder Bonn-Ausweis) und müssen Ihren Wohnsitz im Verkehrsverbund Rhein-Sieg haben. Sie können den Berechtigungsnachweis eingescannt oder per Foto der Online-Bestellung beifügen. Die Chipkarte mit dem Deutschlandticket sozial erhalten Sie dann per Post.
Alternativ können Sie auch ins Kundencenter kommen, um einen Abovertrag für das Deutschlandticket sozial abzuschließen.
Bitte bringen Sie direkt den ausgefüllten Bestellschein und Ihren gültigen Berechtigungsnachweis mit. Ohne diesen kann keine Chipkarte ausgestellt werden!
Möchten Sie Ihr Deutschlandticket sozial verlängern? Haben Sie einen neuen Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis) erhalten?
Wenn Sie einen neuen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis erhalten haben, können Sie hier Ihren Abovertrag zum Deutschlandticket sozial verlängern.
Bitte halten Sie dafür Ihre Vertragsnummer und Ihre Chipkartennummer bereit. Ihren neuen Berechtigungsnachweis können Sie dann online eingescannt oder per Foto hochladen.
Möchten Sie aus Ihrem bisherigen VRS MonatsTicket MobilPass im Abo in das Deutschlandticket sozial wechseln?
Klicken Sie einfach auf den roten Wechsel-Button. Sie brauchen dazu Ihre Vertragsnummer und Ihre Chipkartenummer. Beides finden Sie auf unseren Schreiben.
Für den Wechsel benötigen Sie einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis. Sie können diesen eingescannt oder per Foto der Online-Bestellung beifügen. Die neue Chipkarte mit dem Deutschlandticket sozial erhalten Sie dann per Post.
Rückgabe von Chipkarten
Sollten Sie von einem anderen Abo ins Deutschlandticket sozial wechseln, denken Sie bitte daran, die nicht mehr genutzte Chipkarte bis zum 10. Tag nach Ablauf der Gültigkeit zurückzugeben, da wir für nicht zurückgegebene Chipkarten eine Gebühr von 10,00 Euro berechnen.
Die Rückgabe kann in einem unserer Kundencenter erfolgen oder Sie senden uns die Chipkarte per Post an folgende Adresse zu:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
1342 - Kundenbetreuung
50927 Köln
Extra Vorteile
Mit dem Deutschlandticket sozial erhalten Sie zusätzlich folgende Vorteile:
- 30 Freiminuten je Fahrt mit dem KVB-Rad sowie Vorteile bei weiteren Leihradangeboten im VRS
- 90 Freiminuten je Woche für das KVB-Lastenrad
- Vorteile beim Carsharing-Anbieter cambio (Wegfall der Anmeldegebühr von 30 Euro, 10% Rabatt auf den Zeitpreis)
Hinweis:
Um die Vergünstigungen beim KVB-Rad, beim KVB-Lastenrad oder bei cambio Carsharing nutzen zu können, müssen Sie Ihre neue Chipkarte einmalig mit dem entsprechenden Kundenkonto verknüpfen.
Regelungen und Bestimmungen
- Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich.
- Es ist ein persönliches Ticket, also nicht übertragbar.
- Eine Mitnahme von weiteren Personen und einem Fahrrad ist nicht möglich.
- Das Deutschlandticket sozial kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss uns die Kündigung bis zum 10. des betreffenden Monats vorliegen.
HINWEIS:
Der Berechtigungsnachweis muss direkt bei der Bestellung der KVB vorgelegt werden. Dies ist eine Vorgabe des Landes NRW. Ansonsten kann kein Deutschlandticket sozial ausgestellt werden.
Aus der Gültigkeit des Berechtigungsnachweises ergibt sich die Laufzeit des Abos. Der Vertrag wird seitens der KVB nur für diesen Zeitraum angelegt.
Sie müssen dann bis zum 10. des Monats, in dem die Gültigkeit abläuft, einen neuen Nachweis einreichen, damit der Abovertrag verlängert wird. Ansonsten wird Ihr Vertrag zum Gültigkeitsende des Berechtigungsnachweises automatisch beendet und Sie haben danach kein gültiges Ticket mehr.
FAQ zum Deutschlandticket sozial
- Wie teuer ist das Deutschlandticket sozial?
- Wer kann das Deutschlandticket sozial beantragen?
- Ist das Deutschlandticket sozial übertragbar? Kann ich es an andere Personen weitergeben?
- Kann ich mit dem Deutschlandticket sozial andere Personen oder ein Fahrrad kostenlos mitnehmen?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen einem MonatsTicket MobilPass im Abo und einem Deutschlandticket sozial?
- Ich hatte bislang ein MonatsTicket MobilPass im Abo. Wie kann ich ins Deutschlandticket sozial wechseln?
- Verlängert sich das Deutschlandticket sozial automatisch?
- Mein Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) läuft bald ab. Was muss ich tun?
- Warum kann ich nicht mit einem Berechtigungsnachweis aus einer Stadt außerhalb des VRS (z.B. Düsseldorf, Neuss, Koblenz) ein Deutschlandticket sozial bei Ihnen bestellen?
- Warum gibt es das Deutschlandticket sozial bei der KVB nur auf der Chipkarte und nicht in der App?
- Muss ich bei der Kontrolle weiterhin meinen Berechtigungsnachweis vorzeigen?
- Warum muss ich bei der Bestellung des Deutschlandtickets sozial einen Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) vorlegen?
Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen FAQ zum Deutschlandticket.
Eine Kündigung des Deutschlandtickets sozial ist monatlich möglich. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung bis zum 10. des betreffenden Monats erfolgen muss. Dies sehen die bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket sozial vor (siehe Anlage 27).
Sie können Ihren Deutschlandticket sozial-Vertrag online unter Angabe Ihrer Vertrags- bzw. Chipkartennummer kündigen:
Verlängerung
Das Deutschlandticket sozial können Sie nur für den Zeitraum abonnieren, für den der KVB ein gültiger Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, MobilPass, Bonn-Ausweis) vorliegt.
Wenn Ihr Berechtigungsnachweis demnächst abläuft, müssen Sie bis zum 10. des Monats, in dem die Gültigkeit abläuft, einen neuen Nachweis einreichen. Ansonsten wird Ihr Vertrag für das Deutschlandticket sozial zum Gültigkeitsende Ihres Berechtigungsnachweises automatisch beendet und Sie haben danach kein gültiges Ticket mehr.
Ihren neuen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis können Sie hier hochladen:
Beispiel:
Ihr Köln-Pass läuft zum 30.06. ab. Wenn Sie bis zum 10.06. keinen neuen Köln-Pass mit Gültigkeit ab 01.07. bei uns einreichen, wird Ihr Vertrag beendet.
Sobald der Vertrag endet, muss die VRS-Chipkarte zurückgegeben werden.
So erreichen Sie uns
Postadresse: KVB AG, 1342 Kundenbetreuung, 50927 Köln
E-Mail: kundenservice@kvb.koeln
Telefon: 0221 547-3654 (Montag bis Freitag, 8-18 Uhr)
Schlaue Nummer: 08006 504030 (kostenlos aus allen deutschen Netzen)