Verbotszonen KVB-Rad und Mietfahrzeuge

Abstellen von KVB-Rädern und anderen Mietfahrzeugen

Mit der Eröffnung des Straßenkarnevals hat die Stadt Köln, bezüglich des Abstellens von KVB-Rädern und anderen Mietfahrzeugen (z.B. E-Scooter), bestimmte Sicherheitsmaßnahmen getroffen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen KVB-Räder und andere Mietfahrzeuge vom 26.02. bis 05.03.2025 in folgenden Teilen der Innenstadt sowie den dazugehörigen Radstationen nicht abgestellt werden:


  • Altstadt und Domumfeld

  • Auf dem Berlich

  • Breite Straße - Brückenstraße

  • Friesenstraße

  • Hohe Pforte

  • Mittelstraße

  • Severinstraße

  • Severinstraße - Chlodwigplatz

  • Zülpicher Straße - Kwartier Latäng

  • Zülpicher Straße - Uni Wiese


Wird das Mietfahrzeug innerhalb der Verbotszonen abgestellt, kostet die Rückgabe 20 Euro!