Verbotszonen KVB-Rad und Mietfahrzeuge
Abstellen von KVB-Rädern und anderen Mietfahrzeugen
Mit der Eröffnung des Straßenkarnevals hat die Stadt Köln, bezüglich des Abstellens von KVB-Rädern und anderen Mietfahrzeugen (z.B. E-Scooter), bestimmte Sicherheitsmaßnahmen getroffen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen KVB-Räder und andere Mietfahrzeuge vom 26.02. bis 05.03.2025 in folgenden Teilen der Innenstadt sowie den dazugehörigen Radstationen nicht abgestellt werden:
- Altstadt und Domumfeld
- Auf dem Berlich
- Breite Straße - Brückenstraße
- Friesenstraße
- Hohe Pforte
- Mittelstraße
- Severinstraße
- Severinstraße - Chlodwigplatz
- Zülpicher Straße - Kwartier Latäng
- Zülpicher Straße - Uni Wiese
Wird das Mietfahrzeug innerhalb der Verbotszonen abgestellt, kostet die Rückgabe 20 Euro!