Was ist zu tun bei einem erhöhten Beförderungsentgelt?
Hinweise für Studierende* der Universität zu Köln
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Bitte lesen Sie vorab aufmerksam:
Ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE, alternative Bezeichnung „Fahrgeldnachforderung“ = FN) wird dann erhoben, wenn ein Studierender kein Ticket/kein gültiges Ticket hat oder wenn ein vorgezeigtes Ticket nicht gelesen werden kann. Die Fahrpreisnacherhebung ist eine Maßnahme zur Sicherung des Beförderungsentgeltes des jeweiligen kontrollierenden Verkehrsunternehmens, weil ein Studierender zwar eine Leistung nutzt, aber zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht feststellbar ist, ob diese beanspruchte Leistung bezahlt wurde.
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt grundsätzlich 60 Euro. In einigen Fällen kann das erhöhte Beförderungsentgelt reduziert bzw. niedergeschlagen werden (siehe hierzu Erläuterung der Fälle für ein erhöhtes Beförderungsentgelt). Hierbei unterstützen wir - die Kölner Verkehrs-Betriebe AG – Sie. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei immer aktiv mitwirken müssen.
Reagieren Sie bitte schnellstmöglich, um weitergehende Kosten, welche von Ihnen zu tragen sind, zu vermeiden. Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des EBE-/FN-Belegs (der 1. Zahlungsaufforderung) vor Ort, müssen die notwendigen Informationen dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Gegebenenfalls gibt Ihnen der EBE-/FN-Beleg des Verkehrsunternehmens, bei dem Sie kontrolliert wurden, weitere Hinweise.
Damit wir Sie unter Einhaltung dieser Fristen entsprechend unterstützen können, bitten wir Sie, dieses Online-Formular innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des EBE-/FN-Belegs auszufüllen.
Weitere relevante Informationen zum Deutschlandsemesterticket haben wir hier für Sie zusammen gestellt: