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Hintergründe

Die Finanzierung

Das Investionsvolumen für den 1. Bauabschnitt beträgt 1.040 Mio. Euro. Den rechtlichen Rahmen der Finanzierung bildet das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten werden vom Bund, 30 Prozent vom Land und zehn Prozent von der Stadt Köln getragen.

Das Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren, das den Weg für den Bau der Nord-Süd Stadtbahn Köln frei machte, dauerte nur zwei Jahre. Während des Verfahrens wurden nur sehr wenige private Einwendungen gegen die Baumaßnahme erhoben.

Bürgernähe bewirkte zügigen Ablauf

Der Antrag auf Planfeststellung und Baugenehmigung wurde durch die Stadt Köln im Juli 1999 und im März 2000 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der geplante Trassenverlauf unter dem dicht besiedelten Innenstadtbereich hindurch warf bei Anwohnern, Gewerbetreibenden und anderen Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Hauptthemen waren die technisch anspruchsvolle Bauweise, Sorgen um die Standfestigkeit der Häuser, Lärm und Erschütterungen, Grundwasserprobleme, Brandschutz, Rücksicht auf die historischen Denkmäler in der Umgebung und im Untergrund und die Verkehrsführung während der Bauzeit.

Dank der Bürgernähe, der Informationspolitik und des Konfliktmanagements der Stadt Köln und der KVB ließen sich gravierende Verzögerungen aber vermeiden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchten frühzeitig den Kontakt zu den betroffenen Anwohnern und boten ihnen als Anlaufstelle zunächst ein Info-Büro in der Severinstraße.

So wurden viele Probleme nicht erst beim Erörterungstermin, sondern bereits im Vorfeld besprochen und gelöst. Zeitgleich wurden alle Hauseigentümer schriftlich informiert und um Auskunft gebeten, ob weitergehende Unterlagen als die in den Bauakten vorhandenen existierten. Auf diese Weise bekamen die Planer noch wertvolle Informationen über bisher nicht bekannte Brunnen und Gebäudefundamente. Heute befindet sich das InfoCenter am Alter Markt.

Nur wenige Einwendungen

Zum Erörterungstermin, der am 16. November 2000 stattfand, gingen nur etwa zwanzig Einwendungen ein. In der Folgezeit schlossen die Bauherren mit den von den Baumaßnahmen betroffenen Hauseigentümern 1.800 Einzelvereinbarungen über technische Details, Konditionen und Beweissicherungen im Schadensfall ab.

Am 4. Juni 2002 übergab Regierungspräsident Jürgen Roters dem Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma im Informationsbüro der Nord-Süd Stadtbahn Köln den Planfeststellungsbeschluss, der daraufhin offengelegt wurde und von jedermann einsehbar war.

Klagen dagegen gab es nicht, damit war der Beschluss nach einem Monat rechtskräftig. Ein entscheidender Schritt war getan.

Die Ausschreibung

Transparenz und Fairness

Die Ausschreibung diente dazu, für den Bau der Nord-Süd Stadtbahn Köln die Firmen mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis und der größten Kompetenz und Erfahrung zu finden.

Dazu holten die Stadt Köln und die KVB als Bauherrin Angebote von geeigneten Unternehmen ein. Die Ausschreibung fand unter strengster Beachtung der gesetzlichen Vorschriften statt, so dass alle Unternehmen, die sich als Bieter beteiligten, die gleichen Chancen hatten und Manipulationen, Wettbewerbsverzerrungen und unlautere Praktiken ausgeschlossen waren.

Die erwarteten Leistungen wurden bis ins kleinste Detail beschrieben, damit die Anbieter ihre Preise exakt und verbindlich berechnen konnten. Alle abgegebenen Angebote wurden erst zu einem festgesetzten Termin geöffnet und verlesen. Auf diese Weise war in allen Phasen die völlige Transparenz und Fairness des Verfahrens gewährleistet.

Internationaler Wettbewerb

Wegen der Größe des Projekts musste die Baumaßnahme EU-weit ausgeschrieben werden.

Um im Vorfeld den Kreis der geeigneten Firmen zu erkunden, veranstalteten die Stadt Köln und die KVB zunächst, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, einen internationalen Teilnahmewettbewerb, der allen interessierten Firmen offen stand.

Dadurch konnten die Auftraggeber in einer Vorauswahl die Unternehmen identifizieren, die technisch und logistisch in der Lage waren, Aufträge dieser Größenordnung zu bewältigen.

Gleichzeitig wurde vermieden, dass Firmen, die aus diesen Gründen von vornherein nicht in Frage kamen, mit der sehr aufwändigen Angebotserstellung belastet wurden. Die eingegangenen Bewerbungen wurden nach folgenden Kriterien bewertet:

 

  • Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • Fachkunde: Personal, Referenzobjekte, Qualitätsmanagementsystem, Zuverlässigkeit, Termintreue

Mit hundert Aktenordnern in die Endausscheidung

Nach der erfolgten Auswertung des Teilnahmewettbewerbs wurden drei Bieter um Abgabe von Angeboten gebeten.

Um das große und anspruchsvolle Projekt kalkulieren zu können, bekamen sie die komplette Leistungsbeschreibung für den Rohbau der ersten Baustufe, die fast hundert Aktenordner füllte.

Die Bauherren mussten in der Folgezeit zahlreiche Fragen der anbietenden Firmen beantworten und die Frist für die Einreichung der Angebote mehrmals verlängern. Der endgültige Bewerbungstermin war schließlich der 12. Dezember 2002.

Knapp ein Jahr später, am 3. November 2003, wurde der Auftrag für den südlichen Abschnitt an die Bietergemeinschaft BilfingerBerger/ Wayss + Freytag/ Ed. Züblin sowie für den nördlichen Abschnitt an die Bietergemeinschaft Hochtief/ Bauer/ Keller/ Brückner vergeben.

Gutachten für das Planfeststellungsverfahren

Schall- und Erschütterungsschutz

Von einer unterirdisch fahrenden Stadtbahn gehen Schwingungen aus, die eventuell in den angrenzenden Gebäuden zu hörbaren Körperschallpegeln und zu fühlbaren Erschütterungen führen können. Ein umfangreiches Gutachten zu diesem Thema war Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung und Baugenehmigung. Auf seiner Grundlage wurden folgende Grenzwerte festgelegt:

Zum Schutz vor Körperschall sind beim Betrieb der Nord-Süd Stadtbahn Köln folgende mittlere Maximalpegel in Wohn- und Schlafräumen angrenzender Wohngebäude oder anderer zu schützender Gebäude einzuhalten.

  • tagsüber: maximal 45 dB(A) (Dezibel)
  • maximal 35 dB(A) (Dezibel)
  • Für die Philharmonie wurde als Grenzwert 25 dB(A) bestimmt.

Zum Schutz vor Erschütterungen sind beim Betrieb der Nord-Süd Stadtbahn Köln folgende Werte in Wohn- und Schlafräumen angrenzender Wohngebäude oder anderer zu schützender Gebäude einzuhalten.

  • tagsüber: maximal KB 0,1
  • nachts: maximal KB 0,07

Dort, wo es laut Gutachten erforderlich ist, werden spezielle Bauformen eingesetzt, um die Grenzwerte einzuhalten.

Umweltverträglichkeitsstudie mit Bodendenkmalpflege

Eine Umweltverträglichkeitsstudie, die die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft und Kulturgüter untersuchte, war Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung und Baugenehmigung.

Sie kam zu dem Ergebnis, dass die unterirdische Streckenführung gegenüber oberirdischen Varianten eindeutige Vorteile hat. In einem Landschaftspflegerischen Begleitplan wurden Ausgleichsmaßnahmen für die notwendigen Eingriffe detailliert festgeschrieben.

Dazu gehören beispielsweise der Wurzelschutz für zu erhaltende Bäume und die Pflanzung von etwa 200 neuen Bäumen. Für die Bodendenkmale im Untergrund wurde festgelegt, dass sie untersucht und angemessen dokumentiert werden können. Daher wurden vom Römisch-Germanischen Museum entsprechende Zeitfenster für die archäologischen Untersuchungen vorgegeben.

Entrauchung

Ein Gutachten zur Rauchentwicklung bei Bränden im Tunnel war ebenfalls Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung und Baugenehmigung. Auf seiner Basis wurden entsprechend dimensionierte Abluftöffnungen in der Oberfläche eingeplant, die die aktuellen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Lediglich bei der Haltestelle Heumarkt musste eine mechanische Entlüftung eingeplant werden, weil die Oberflächenbeschaffenheit keine ausreichend dimensionierten natürlichen Entlüftungsöffnungen zulässt.

Hinzu kommen Zusatzeinrichtungen wie ausfahrbare Rauchschürzen. Gesteuert durch Rauchmeldeeinrichtungen fahren sie im Brandfall entlang den Verbindungen zwischen Fahrebene und Verteilerebene hinunter, um die Rauchgase im oberen Bereich der Ebene „einzufangen“, so dass genügend Zeit zur Flucht bleibt.

Dementsprechend werden auch die Abstände von Haltestellen und Notausstiegen ausgelegt. Im Tunnel werden nur brandsichere Materialien verwendet, auch baulich wird die Nord-Süd Stadtbahn Köln auf Brandfälle ausgelegt. Der Tunnel und die Haltestellen erhalten Einrichtungen zur Löschwasserversorgung.

Sonstige Gutachten/Untersuchungen

Baugrunderkundungen (1992 bis 2002)

Untersuchung der Bodenverhältnisse und vorhandener Bauwerke im geplanten Trassenbereich

Machbarkeitsstudie „Nord-Süd Stadtbahn Köln“, Untersuchungen über mögliche Bauweisen (Februar 1995)

Untersuchung der wesentlichen technischen, statischen und konstruktiven Voraussetzungen für den Bau.

Gutachten über das Genehmigungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (Juli 1999)

Untersucht wurde, welche Einwirkungen der Tunnelbau auf die vorhandene Bausubstanz haben kann und welche Maßnahmen daraus abzuleiten sind.

Gutachten für die Ausschreibung und Ausführung

Detailbegutachtung und Ausführungsstudie für die geplante Baumaßnahme, wobei insbesondere geotechnische, bauverfahrenstechnische und statisch-konstruktive Fragen berücksichtigt wurden.

Die Organisationsstruktur des Projekts Nord-Süd Stadtbahn Köln

  • Entwurfsplanung: Stadt Köln
  • Bauausführung und Ausführungsplanung:
  • Arge Nord: Hochtief Construction AG, Bauer Spezialtiefbau GmbH, Keller Grundbau GmbH, Brückner Grundbau GmbH
  • Arge Süd: Bilfinger Berger AG, Wayss + Freytag AG, Ed. Züblin AG
  • Bauherrenschaft: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
  • Projektsteuerung: Inge PNS (Schüßler-Plan, Obermeyer)
  • Bauoberleitung: Inge PNS
  • Bauüberwachung:
  • Ingenieurgemeinschaft IBS – bestehend aus Erdbaulaboratorium Essen (ELE), Zerna Ingenieure GmbH und PSP beratende
  • Ingenieure für Tunnelbau, Grund- und Ingenieurbau.
  • Waidmarkt: Ingenieurgemeinschaft GuD Consult/ ILF Beratende Ingenieure ZT.
  • Heumarkt: Ingenieurgemeinschaft GuD Consult.
  • Gutachter: ELE, Zerna Ingenieure und weitere
  • Versicherungen: Lloyds London, Vertreter vor Ort: Zorn Ingenieurgesellschaft (Haftpflicht), HDI-Gerling (Bauleistung)