MobilPassTickets/KölnPass

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Für Fahrgäste mit MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis gibt es vergünstigte MobilPassTickets.

 

Unser Tipp: Steigen Sie auf das Deutschlandticket sozial für 39 Euro pro Monat um.

 

 

Berechtigtenkreis

Einen MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis erhalten u.a. folgende Personen bei ihrem Bürgeramt oder Amt für Soziales und Senioren:

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Empfänger von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Personen mit geringem Erwerbs- oder Renteneinkommen, das nur maximal dreißig Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegt (nur KölnPass)

MobilPassTicket im Abonnement

Das Abo gibt es in den Preisstufen 1a bis 5 im VRS-Verbundraum. Für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) kostet es 44,00 Euro im Monat (Stand: 01.01.2024). Es wird als VRS-Chipkarte ausgestellt.

Das Abo kann an andere Inhaber von MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis verliehen werden. Zu bestimmten Zeiten können auch Kinder, ein Erwachsener und ein Fahrrad mitgenommen werden. Was Sie bei der Fahrradmitnahme beachten müssen, erfahren Sie hier.

Das Abo kann zum 01. eines jeden Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der ausgefüllte Bestellschein vorliegt – entweder persönlich im Kundencenter, auf dem Postweg oder per Online-Upload (Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, fotografieren/einscannen, hochladen). Ein gültiger MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis muss dabei vorgezeigt oder in Kopie beigelegt werden.

Alle Details und Preise zum Abo finden Sie im Flyer „Die MobilPassTickets“ oder den Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

 

Kündigung
Sie können Ihr Abo aktuell jederzeit im laufenden Monat zum Monatsende kündigen. Ebenso können Sie auch ohne besondere Fristen wieder einsteigen.

 

 

Abo-Pause

Sie können Ihr Abonnement auch pausieren.

  • Eine anteilige Erstattung ist erst nach Ablauf der ersten zwölf Monate nach Vertragsbeginn möglich.
  • Eine Abo-Pause kann dann einmalig pro Kalenderjahr für die Dauer von maximal drei Monaten erfolgen.
  • Eine anteilige Erstattung ist auch in den ersten zwölf Monaten nach Vertragsbeginn über eine drei Monate übersteigende Dauer möglich, wenn die Bescheinigung eines Arztes, Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit oder Unfall des Fahrgastes vorgelegt wird.

 

Hierfür benötigen wir von Ihnen zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten und Ihrer Vertragsnummer den Zeitraum, indem Sie Ihr Abonnement nicht nutzen möchten, sowie Ihre Chipkarte.

Füllen Sie dazu einfach dieses Formular aus und schicken Sie es zusammen mit Ihrer Chipkarte an:

Kölner Verkehrs-Betriebe AG
1342 – Kundenbetreuung
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln

oder besuchen Sie uns hierfür in einem unserer Kundencenter.

Mit diesen Regelungen ist sichergestellt, dass Sie während der aktuellen Phase Ihren Abonnementbezug den jeweiligen Gegebenheiten anpassen können.

MobilPassTicket für einen Monat

Die MobilPassTickets für einen Monat gibt es in den Preisstufen 1a bis 5.

KölnPass-Inhaber zahlen für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) 46,90 Euro, MobilPass-Inhaber zahlen 52,80 Euro pro Monat (Stand: 01.01.2024).

Das Ticket wird als Wertmarke ausgestellt. Was Sie bei der Fahrradmitnahme beachten müssen, finden Sie hier.

Flexibler Einstieg

Das Ticket kann ab jedem Tagesdatum an erworben werden. Es gilt für einen Monat bis einen Tag vor dem gleichen Tagesdatum des Folgemonats (z.B. 14.05. bis 13.06.).

Das Ticket kann an andere Inhaber mit einem MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis verliehen werden. Zu bestimmten Zeiten können auch Kinder, ein Erwachsener und ein Fahrrad mitgenommen werden.

Wo erhalte ich das MobilPassTicket?

Sie bekommen das MobilPassTicket für einen Monat in den KVB-Kundencentern, den KVB-eigenen Verkaufsstellen, in über 100 mit KVB-Logo gekennzeichneten privaten Verkaufsstellen (Kioske) und an allen Ticketautomaten in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.

Alle Details und Preise finden Sie im Flyer „Die MobilPassTickets“ oder den Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

Nutzung der MobilPassTickets

Bei jeder Fahrt muss zum Ticket ein gültiger, auf den Nutzer ausgestellter MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis sowie ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Fahrausweisprüfung vorgelegt werden. Dies gilt auch für mitgenommene Erwachsene.

Weiter fahren mit den MobilPassTickets

Wenn Sie innerhalb des VRS-Netzes über die von Ihnen gekaufte Preisstufe hinaus fahren möchten, ist das mit den AnschlussTickets möglich.