Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Umwelt ist für fast alle Menschen angenehm. Für einige ist sie allerdings Grundvoraussetzung einer eigenständigen Mobilität.

 

Auf dieser Seite finden Sie folgende Hilfestellungen zur barrierefreien ÖPNV-Nutzung:

Modellprojekt Handlaufbeschriftungen

Damit sich blinde und sehbehinderte Personen besser in unseren Haltestellen orientieren können, wurde von uns ein Konzept für Handlaufbeschriftungen an Treppenaufgängen und Treppenabgängen entwickelt. Um dieses Konzept zu testen, wurde die Stadtbahnhaltestelle Heumarkt mit Handlaufbeschriftungen ausgestattet.

Im Folgenden können Sie sich über den Aufbau des Beschriftungskonzepts und der Funktionsweise der Beschriftungen informieren.

  • Wo befinden sich die Handlaufbeschriftungen und wie finde ich diese?

  • Wie sehen die Handlaufbeschriftungen aus und wie muss ich die Beschriftung lesen?

  • Welche Informationen enthalten die Beschriftungen und wie sind diese zu interpretieren?

Liniennetzplan "Touren ohne Treppen"

Der "Touren ohne Treppen"-Plan ist eine Hilfe bei der Planung einer barrierefreien Route durch den ÖPNV.

  • Grün markierte Haltestellen sind gänzlich barrierefrei: Die Bahnsteige können direkt, per Fahrstuhl oder/und über eine kurze Rampe erreicht werden.
  • Gelb markierte Haltestellen sind eingeschränkt barrierefrei, z.B. durch eine lange Rampe oder etwas zu große Spaltmaße zwischen Bahnsteigkante und dem Fahrzeugboden
  • Rot markierte Haltestellen bieten keinen barrierefreien Zugang zu den Haltestellen oder keinen barrierefreien Einstieg ins Fahrzeug

 

 

Gültig ab dem 2. April 2024 (Sanierung Mülheimer Brücke)

 

Verfügbarkeit der Aufzüge

Welche Aufzüge aktuell außer Betrieb sind, erfahren Sie auf dieser Seite:

Aufzugstörungen im KVB-Netz

 

Informationen für Mobilitätseingeschränkte

Mobil auf ganzer Linie, auch mit Rollator. Rund um die Themen "richtig planen", "sicher fahren" und "gut ankommen" informieren Sie die folgenden Broschüren. 


Unser Tipp: 
Nutzen Sie auch die Beratungs- und Trainingsangebote unseres Mobilitätsmanagements.

 

Beförderung von E-Scootern

  • in gekennzeichneten Bussen & Stadtbahnen der KVB
  • im Stadtgebiet Köln

Grundlage für die Beförderung

  • ist der Erlass des Landesverkehrsministeriums zur Beförderung von E-Scootern mit aufsitzender Person
  • sowie die aktualisierten Beförderungsbedingungen vom 1.1.2019

Wichtige Voraussetzungen

  • Der E-Scooter-Nutzer muss im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ sein. Nachrangig genügt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.
  • Für die Beförderung in gekennzeichneten Bussen & Stadtbahnen (Hochflurnetz) sind E-Scooter mit vier Rädern bis 1,20 Meter Länge und einer Freigabe für den ÖPNV durch den Hersteller zugelassen. Erkennen können Sie das an einem entsprechenden Hinweis in der Bedienungsanleitung sowie einem entsprechenden Aufkleber am E-Scooter (siehe Abbildung 1). Erkundigen Sie sich vor der ersten Fahrt in Ihrem Fachgeschäft oder beim Hersteller, ob Ihr E-Scooter eine entsprechende Zulassung hat.

1. E-Scooter Kennzeichnung

  • Der Auslastungsgrad des Fahrzeuges muss die Mitfahrt zulassen.
  • Die Vorgaben für das Ein- und Ausfahren sowie die korrekte Aufstellung sind zwingend zu beachten. Diese entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Flyer.
  • Die KVB empfiehlt auch die von ihr angebotenen Schulungen zur Einweisung und Übung. Anmeldung zur freiwilligen Schulung unter e-scooter@kvb.koeln.
  • Das Hochflurnetz umfasst die KVB-Linien 3, 4, 5, 13, 16, 17 und 18 im Kölner Stadtgebiet (siehe Liniennetzplan „Touren ohne Treppen“).
  • Fahrten mit den Linien 1, 7, 9, 12 und 15 sowie Fahrten außerhalb des Stadtgebietes sind nicht zulässig.
  • Der Einstieg ist bei Bussen immer an der zweiten Tür und bei Bahnen an der vierten Tür in Fahrtrichtung.

2. E-Scooter Kennzeichnung an Fahrzeugen (Bus/Bahn) im Außenbereich

Besonderheit für E-Scooter im Schienenverkehr

Ausschließlich in den gekennzeichneten Stadtbahnen (nicht in den Bussen) ist unter bestimmten Bedingungen die Mitnahme von E-Scootern bis zu einer maximalen Größe von 1,40 Metern möglich. Allerdings ist hierfür eine zusätzliche Abnahme durch die KVB nötig.

 

Für die Abnahme gelten folgende Bedingungen:

  1. Bescheinigung des Herstellers bzw. Zulassung im Schienenverkehr in der Bedienungsanleitung 
  2. Das Gesamtgewicht inklusive E-Scooter-Nutzer/-in überschreitet 300 kg nicht.
  3. Die Gesamtlänge des E-Scooters beträgt maximal 1,40 m.
  4. Der E-Scooter ist vierrädrig.
  5. Der E-Scooter verfügt über ein Bremssystem, das immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse).
  6. Der E-Scooter darf keine rückwärtigen Anbauteile haben.
  7. Der Nutzer besitzt einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ bzw. alternativ eine attestierte medizinische Notwendigkeit.

Die Abnahme wird durch den per Unterschrift dokumentierten Erhalt eines Merkblatts der KVB bestätigt. Als sichtbares Zeichen für die Abnahme wird ein Aufkleber auf der Lenksäule des E-Scooters angebracht.
Die Kennzeichnung ist erforderlich, weil die KVB die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen durch das Betriebs- und Servicepersonal im laufenden Betrieb überprüfen muss. Wir bitten daher um Verständnis und Unterstützung unseres Personals im Sinne einer sicheren und pünktlichen Betriebsabwicklung.

Anmeldung zur Abnahme von E-Scooter bis 1,40 Meter: e-scooter@kvb.koeln

 

Ältere Dame mit E-Scooter

Hier geht's zum Video

E-Scooter Schulung für Bus

Die KVB bietet allen berechtigten E-Scooter-Nutzern einen Schulungstermin an. Die Bus-Schulung ist kostenfrei, dauert ca. 2-3 Stunden und vermittelt folgende Inhalte:

  

  1. Erklärung Ablauf und Ziele der Schulung

  2. Theoretischer Teil
    -  Voraussetzungen zur Mitnahme
    Vermittlung des Rechtsrahmens
    -  Gefahren und richtiges Verhalten
    -  Piktogramme
    -  Kommunikation Fahrgäste und Fahrer

  3. Praktischer Teil
    -  Standort zum Einstieg an der Haltestelle
    -  Praktische Übungen zum Ein- und Ausstieg
    -  Positionieren des E-Scooters im Fahrzeug

  4. Vorstellung Kommunikationsmittel
    -  Erklärung des Liniennetzplans "Touren ohne Treppen"
    -  Broschüre "Tipps für Mobilitätseingeschränkte in einfacher Sprache - Mit Bus und Bahn unterwegs"

 

E-Scooter Schulung für Stadtbahn

(Hochflurbahn Linien 3, 4, 5, 13, 16, 18)

Die KVB bietet allen berechtigten E-Scooter-Nutzern (bis max. 1,40 Meter Länge) einen Hochflurbahn-Schulungstermin an.


Wichtig:

Um an der Schulung teilnehmen zu können, ist vorher eine Abnahme des E-Scooters seitens der KVB erforderlich.

Die Schulung bezieht sich nur auf die Nutzung von Hochflurbahn-Linien im Stadtgebiet Köln (Linien 3, 4, 5, 13, 16, 18).

 

 

Die Stadtbahn-Schulung ist kostenfrei, dauert ca. 2-3 Stunden und vermittelt folgende Inhalte:  

  1. Erklärung Ablauf und Ziele der Schulung

  2. Theoretischer Teil
    -  Voraussetzungen zur Mitnahme
    Vermittlung des Rechtsrahmens
    -  Gefahren und richtiges Verhalten
    -  Piktogramme
    -  Kommunikation Fahrgäste und Fahrer

  3. Praktischer Teil
    -  Standort zum Einstieg an der Haltestelle
    -  Praktische Übungen zum Ein- und Ausstieg
    -  Positionieren des E-Scooters im Fahrzeug

  4. Vorstellung Kommunikationsmittel
    -  Erklärung des Liniennetzplans "Touren ohne Treppen"
    -  Bröschüre "Mit Bus und Bahn unterwegs"